Deutschland: Bundestag hört Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz – Experten kritisieren Bürokratie und Rechtsunsicherheit
Am 22. Juni 2026 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf zur Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG) diskutiert. Vertreter von Verbänden, Wirtschaft und Mieterverbänden warnten vor einer hohen bürokratischen Belastung, sozialen Risiken für Verbraucher und unklaren rechtlichen Vorgaben.
Kritik von Eigentümer‑ und Branchenverbänden
Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte die Abschaffung des bisherigen Heizungsgesetzes, bemängelte jedoch die Einführung einer „Bio‑Treppe“ mit neuen Nachweis‑ und Aufbewahrungspflichten sowie mietrechtlichen Sonderregelungen, die zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen könnten. Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung, wies darauf hin, dass der Entwurf keine klare Regelung für verschiedene Heizsysteme biete und damit Unsicherheit bei Unternehmen schaffe.
Wirtschaftliche Bedenken
Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie, forderte eine Reduktion der Dokumentationspflichten, um die Bürokratie zu verringern. Dr. Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen betonte, dass die Regelungen praxistauglich sein müssen, um die Wärmewende langfristig zu unterstützen, und warnte vor wiederholten Gesetzesänderungen, die Planungsprozesse behindern.
Soziale Auswirkungen auf Mieter
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sah Fortschritte, kritisierte jedoch die geplante pauschale 50/50‑Aufteilung des CO₂‑Preises, weil sie in ineffizienten Gebäuden zu Mehrbelastungen führen könne. Er forderte, dass der CO₂‑Preis vollständig vom Vermieter getragen werden solle, um Mieter vor unvorhersehbaren Kosten zu schützen.
Verfassungs‑ und Europarechtsfragen
Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erklärte den Entwurf für verfassungswidrig und europarechtswidrig, da er die Vorgabe des Grundgesetzes, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, untergrabe. Im Gegensatz dazu argumentierte Prof. Dr. Johann‑Christian Pielow, dass ein neuer Bundestag befugt sei, bestehende Klimaschutzgesetze zu ändern, und sah keine strukturelle Lücke im Recht.
Ausblick und Forderungen
Die verschiedenen Akteure fordern eine vereinfachte, praxistaugliche Ausgestaltung des GModG, klare Regelungen für alle Heizsysteme und eine vollständige Kostenübernahme des CO₂‑Preises durch Vermieter, um soziale Belastungen zu vermeiden. Die nächste Abstimmung im Bundestag wird zeigen, inwieweit diese Forderungen berücksichtigt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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