Kerninformation der Anhörung
Am 10. Juni 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU‑Richtlinie für das Recht auf Reparatur diskutiert. Experten betonten, dass der Entwurf wichtige Schritte zur Verlängerung der Nutzungsdauer von gekauften Waren enthält, aber zugleich erhebliche Rechtsunsicherheiten aufweise.
Wesentliche Regelungsansätze
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Gewährleistungsfrist bei Reparatur um zwölf Monate zu verlängern und einen neuen Untertitel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu schaffen, der Hersteller zu einer Reparaturverpflichtung außerhalb der Gewährleistung bindet. Zusätzlich soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen in das Einführungsgesetz zum BGB aufgenommen werden, damit Reparaturbetriebe freiwillig Informationen bereitstellen können.
Rechtsunsicherheiten nach Ansicht der Experten
Dr. Christian Bereska vom Deutschen Anwaltverein kritisierte, dass der Begriff der Reparierbarkeit in § 434 Abs. 3 BGB nicht präzisiert sei und lediglich ein Verweis auf die EU‑Ökodesign‑Richtlinie bestehe, was für Nicht‑Juristen schwer nachvollziehbar sei. Ähnlich bemängelte er die unklare Regelung des Anspruchs gegen den Hersteller nach Ablauf der Gewährleistung in § 479a BGB.
Verbraucherzentralen fordern ergänzende Maßnahmen
Keo Sasha Glawion Rigorth von der Verbraucherzentrale forderte einen bundesweiten Reparaturbonus mit Ökomodulation und ein Prinzip erweiterter Herstellerverantwortung nach französischem Vorbild. Sie schlug vor, dass das teuerste Ersatzteil maximal 30 % des Originalpreises kosten und die Lieferfrist für Ersatzteile auf fünf Tage begrenzt werden sollte.
Wirtschaftliche Bedenken der Industrie
Julian Kulaga von der Deutschen Industrie‑ und Handelskammer warnte vor einem „Gold‑Plating“ des Rechts, das über die EU‑Richtlinie hinausgehe und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gefährden könnte. Er verwies zudem darauf, dass ein von der Richtlinie definiertes „angemessenes Entgelt“ aus Verbrauchersicht nicht die tatsächlichen Kosten der Unternehmen berücksichtige.
Forderungen nach Sanktionen und Klarstellungen
Katrin Meyer vom Verein Runder Tisch Reparatur forderte eine Verordnung, die die Angemessenheit von Reparaturentgelten, Ersatzteilpreisen und Reparaturdauer konkret definiere, und plädierte für bußgeldbewehrte Sanktionen bei Verstößen gegen Herstellerpflichten sowie für klare Regelungen zur Verantwortung von Online‑Marktplätzen bei Drittanbieter‑Verkäufen.
Akademische Kritik am gesetzlichen Modell
Prof. Dr. Martin Schmidt‑Kessel von der Universität Bayreuth bezeichnete die Konstruk
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