Am Dienstag, dem 8. September 2026, hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (Dokument‑Nummern 21/6135 und 21/6811) diskutiert. Ziel des Entwurfs ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring, die ein bundesweites, erweitertes Monitoring der Düngepraxis etablieren soll, um die von der EU‑Kommission geforderte flächendeckende Berichterstattung zu ermöglichen.
Ziel des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, dass künftig Daten zu Nährstoffeinträgen systematisch erfasst und ausgewertet werden, um die Wirksamkeit künftiger Düngeverordnungen zu prüfen. Das Monitoring soll dabei helfen, die Einhaltung der EU‑Nitratrichtlinie zu dokumentieren und mögliche Anpassungen frühzeitig zu erkennen.
Stellungnahmen der Landwirtschaft
Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband betonte, dass die Landwirte in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Effizienzsteigerung der Düngung erzielt hätten. Er verwies auf zahlreiche Daten, die einen Trend zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln belegen, und forderte gleichzeitig, dass die Verordnung zum Monitoring gleichzeitig zum Gesetzentwurf vorgelegt werde, da der Entwurf selbst keine Details zur Ausgestaltung des Monitorings enthielte.
Kritik aus kommunaler Sicht
Karsten Specht vom Verband kommunaler Unternehmen kritisierte, dass der Entwurf keine verbindlichen Obergrenzen für Nährstoffeinträge vorsehe und zentrale Regelungen weiterhin auf nachgelagerte Verordnungen verlagere. Er bezweifelte, dass die Vorgaben der EU‑Nitratrichtlinie dauerhaft eingehalten werden könnten.
Forderungen von Experten
Emma André forderte ein neues Konzept, das eine bundesweit verpflichtende einzelbetriebliche Nährstofferfassung und -bewertung vorsieht. Sie wies darauf hin, dass Deutschland derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU‑Kommission durchlaufe und konkrete Fortschritte nachweisen müsse. André betonte, dass die aktuelle Aussetzung der „Roten Gebiete“ ohne ein Ersatzsystem zur Reduzierung von Nitratüberschüssen die Wasserqualität gefährde.
Bewertung von Wissenschaft und Recht
Robert Knöferl, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, bezeichnete die geplanten Änderungen als notwendig, um geltendes EU‑Recht im nationalen Recht zu verankern. Er sah im geplanten Monitoring ein besseres Instrument als die bisherige Stoffstrombilanz, um regionale Nährstoffströme zu analysieren und gezielte Maßnahmen zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu äußerte Prof. Dr. Friedhelm Taube Zweifel an der Wirksamkeit des Monitorings, da es seiner Ansicht nach nicht repräsentativ sei und eher als Controlling‑Instrument für Betriebe diene.
Ausblick
Die Diskussion verdeutlicht, dass sowohl Befürworter als auch Kritiker des Entwurfs unterschiedliche Schwerpunkte setzen: Während die Landwirtschaft auf Effizienz und Planungssicherheit pocht, fordern Umweltverbände verbindliche Obergrenzen und ein umfassenderes Monitoring. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsprozesses wird zeigen, inwieweit die geplanten Maßnahmen den Anforderungen der EU‑Nitratrichtlinie und den Erwartungen der verschiedenen Interessengruppen gerecht werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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