Deutschland: Bundestag hört Entwurf zur Förderung des Rechts auf Reparatur
Am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, findet im Paul‑Löbe‑Haus des Deutschen Bundestages im Sitzungssaal 2 600 eine öffentliche Anhörung statt, bei der der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1799 diskutiert wird.
Ziel der Gesetzesinitiative
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken, Waren reparieren zu lassen, und dadurch die Lebensdauer von Produkten erhöhen. Die Richtlinie zielt darauf ab, Hersteller zu verpflichten, Reparaturinformationen und Ersatzteile leichter verfügbar zu machen.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, dass Hersteller von bestimmten Produktgruppen detaillierte Anleitungen sowie geeignete Ersatzteile für einen festgelegten Zeitraum bereitstellen müssen. Zusätzlich sollen Informationen zu Reparaturmöglichkeiten in Online‑Marktplätzen veröffentlicht werden.
Verfahrensablauf
Alle Medienvertreter benötigen für den Zutritt zum Bundestag eine gültige Akkreditierung. Die Anhörung wird live auf www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten übertragen; die Aufzeichnung ist am Folgetag in der Mediathek abrufbar.
Bedeutung fĂĽr Wirtschaft und Verbraucher
Durch die geplante Regelung könnten Verbraucher Kosten sparen und die Umweltbelastung reduzieren, während Unternehmen neue Geschäftsmodelle im Reparatursektor entwickeln können.
Weiteres Vorgehen
Nach der öffentlichen Anhörung wird der Rechtsausschuss die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren bearbeiten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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