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Bundestag hört Entwurf zur Umsetzung der EU‑Umweltrichtlinie und Ökozid‑Antrag der Linken ab
AI GENERATED 06.07.2026 15:30 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag hört Entwurf zur Umsetzung der EU‑Umweltrichtlinie und Ökozid‑Antrag der Linken ab

Am 6. Juli 2026 hat der Ausschuss fĂĽr Recht und Verbraucherschutz im Bundestag eine zweistĂĽndige öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ĂĽber die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 zum strafrechtlichen Schutz…

Am 6. Juli 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag eine zweistündige öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zu Änderungen bei Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten abgehalten. Parallel wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern“ diskutiert.

EU‑Richtlinie und geplante Änderungen

Die EU‑Richtlinie 2024/1203 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Umweltstraftaten stärker zu sanktionieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die meisten vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt und das Strafmaß angehoben wird. Neu ist die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium, wodurch bestimmte Eingriffe künftig strafrechtlich verfolgt werden können.

BefĂĽrwortende Positionen

Wolf‑Christian Hingst, Vorsitzender des Vereins „Stop Ecocide Deutschland“, betonte die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Umsetzung der Vorgaben und verwies darauf, dass Deutschland zu den ersten Ländern in Europa gehöre, die solche Regelungen einführen. Der von der SPD‑Fraktion vorgeschlagene Sachverständige sprach dafür, im Gesetzestext direkt auf die EU‑Vorgaben zu verweisen, um Klarheit zu schaffen. Der Rechtswissenschaftler Prof. Michael Kubiciel bewertete den Entwurf als angemessene Antwort auf die „Mammutaufgabe“, die EU‑Vorgaben umzusetzen, und wies darauf hin, dass die Annahmen zur organisierten Umweltkriminalität in Deutschland kritisch zu prüfen seien.

Kritische Stimmen

Hauke Dierks von der Deutschen Industrie‑ und Handelskammer kritisierte den Entwurf als Paradebeispiel für eine mangelhafte Umsetzung europäischer Vorgaben und warnte vor einer zunehmenden Belastung von Unternehmen. Prof. Martin Heger von der Humboldt‑Universität betonte, dass die Ausweitung von Fahrlässigkeit statt Leichtfertigkeit das Bestimmtheitsgebot verletze. Der Rechtsanwalt Felix Rettenmaier forderte, den Gesetzentwurf auf das europarechtlich gebotene Maß zu beschränken, um Standortnachteil und unverhältnismäßige Sanktionen zu vermeiden.

Linke fordern Ökozid‑Straftatbestand

Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke verlangt die Aufnahme von Ökozid – der systematischen Zerstörung von Ökosystemen – als eigenständigen Straftatbestand im deutschen Umweltstrafrecht. Damit soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der schwere und langwierige Umweltschäden wirksam ahndet.

Bedeutung der Umweltkriminalität

Peer Cyriacks, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland, hob in seinem Eingangsstatement hervor, dass Umweltkriminalität nach Betrug und Drogenhandel der drittgrößte Kriminalitätssektor weltweit sei und rasant zunehme. Er betonte die enge Verflechtung von Umwelt‑ und organisierter Kriminalität und forderte stärkere Ermittlungsbefugnisse sowie wirksame Sanktionen gegen Unternehmen.

Ausblick

Der Ausschuss wird die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und in den nächsten Sitzungen über mögliche Änderungen des Gesetzentwurfs entscheiden. Sowohl Befürworter als auch Kritiker erwarten weitere Diskussionen über die Balance zwischen wirksamer Umweltkriminalitätsbekämpfung und der Wahrung von Rechts- und Wirtschaftssicherheit.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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