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Bundestag hört Experten zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung
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AI GENERATED 04.05.2026 • 17:05 Politik und Gesellschaft

Bundestag hört Experten zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung

Deutschland: Bundestag hört Experten zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. Mai 2026 in Berlin eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ (MDWG) durchgeführt. Mehrere Fachleute äußerten überwiegend Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen, während sie zugleich auf datenschutzrechtliche und europarechtliche Aspekte hinwiesen.

Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Der Entwurf sieht vor, die Migrationsverwaltung durch den Ausbau des Ausländerzentralregisters (AZR) zu digitalisieren. Geplante Änderungen umfassen die Speicherung von Angaben zur Identitätsklärung, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden. Ziel sei, die Genauigkeit, Sicherheit und Effizienz von Verwaltungsverfahren zu erhöhen und die Rechtssicherheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu stärken.

UnterstĂĽtzende Stellungnahmen

Christiana Bukalo von Statefree e.V. begrüßte die angestrebte Transparenz und die Möglichkeit, die Verwaltung effizienter zu gestalten. Professor Matthias Friehe (EBS Universität) betonte, dass erweiterte Speichermöglichkeiten im AZR den Verwaltungsvollzug im Ausländerrecht stärken und dem Prinzip der Gesetzlichkeit entsprechen. Professor Dirk Heckmann (TU München) verwies auf die Vorteile registergestützter Kommunikation und die Entlastung von Behörden. Professor Sarah Rachut (TU Braunschweig) sah die medienbruchfreie Kommunikation als Beitrag zur Entlastung von Antragstellern bei elektronischen Aufenthaltstiteln.

Stellungnahmen von Kommunalverbänden und Justiz

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag bezeichnete das Vorhaben als eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre und betonte die Dringlichkeit, die Migrationsverwaltung zu entlasten. Hans‑Hermann Schild, ehemaliger Richter am Verwaltungsgericht, wies darauf hin, dass sowohl deutsches als auch europäisches Verfassungsrecht zu berücksichtigen sei und forderte eine Prüfung der EU‑Konformität des AZR.

Datenschutz‑ und Rechtsbedenken

Thilo Weichert von Netzwerk Datenschutzexpertise äußerte Bedenken gegenüber der Erhebung biometrischer Daten und forderte adäquate Schutzvorkehrungen. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden‑Württemberg, kritisierte die fehlende Klarheit bei Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote im Entwurf und warnt vor einer möglichen Umgestaltung des AZR zu einer zentralen Ausländerdatei, die weder rechtlich noch technisch ausreichend ausgerichtet sei.

Weiteres Verfahren

Der Innenausschuss wird die vorgebrachten Anmerkungen prüfen und mögliche Anpassungen des Gesetzentwurfs diskutieren, bevor er ihn dem Plenum zur weiteren Beratung vorlegt. Die Anhörung verdeutlicht die Balance zwischen dem Bestreben nach effizienterer Verwaltung und dem Schutz personenbezogener Daten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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