Am 4. Mai 2026 findet im Paul‑Löbe‑Haus des Bundestags um 12 Uhr eine öffentliche Sachverständigenanhörung des Innenausschusses statt, bei der ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung vorgestellt wird. Interessierte Zuhörer können sich per E‑Mail mit Namen und Geburtsdatum anmelden.
Ziel des Gesetzentwurfs
Das sogenannte Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (MDWG) soll den Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich beschleunigen und vereinfachen. Ein zentraler Baustein ist die Möglichkeit, biometrische Daten – Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift – zu speichern und weiterzuverwenden, wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel im Inland beantragt wird.
Erweiterter Zugriff auf Visumsunterlagen
Der Entwurf sieht vor, dass alle im Visumverfahren beteiligten Behörden Zugriff auf die für die Visaerteilung maßgeblichen antragsbegründenden Dokumente erhalten, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
Informationskreislauf zwischen BAMF und Leistungsträgern
Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), den Ausländerbehörden und den Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewährleisten, sollen Angaben zu Leistungseinschränkungen oder -ausschlüssen künftig im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden.
Verbesserte Kommunikation mit Justizbehörden
Der Gesetzentwurf regelt zudem, dass Mitteilungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden zentral im AZR erfasst werden, wodurch die Informationsübermittlung in Strafsachen effizienter gestaltet werden soll.
Erfassung von Identitätsnachweisen
Weiterhin wird die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente sowie geeignete nichtamtliche Dokumente als Volltextdokumente im AZR zu speichern, um die eindeutige Identifikation ausländischer Personen zu unterstützen.
Hinweis zur Teilnahme
Die Veranstaltung ist öffentlich, jedoch ist eine vorherige Anmeldung per E‑Mail erforderlich. Die Organisatoren bitten um Angabe von Name und Geburtsdatum, um die Teilnehmerzahl zu planen.
Stellungnahme der Bundesregierung
In der Begründung des Gesetzentwurfs betont die Bundesregierung, dass die geplanten Maßnahmen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Sicherheit im Migrationsbereich erhöhen sollen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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