Am 10. Juni 2026 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren statt.
Hintergrund der EU‑Richtlinie
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Reparaturmöglichkeiten zu verbessern und damit Ressourcen zu schonen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Rechtsvorschriften zu erlassen, die den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen erleichtern.
Ausschussarbeit und Themenfeld
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, bestehend aus 38 Mitgliedern, beriet über den Gesetzentwurf und weitere Themen, die das tägliche Leben der Bürger betreffen. Dabei wurde betont, dass die Arbeit des Ausschusses zunehmend von europäischer Rechts- und Verbraucherschutzpolitik geprägt ist.
Im Rahmen der Anhörung wurden Fragen zum Online‑Handel und zur grenzüberschreitenden Kriminalität gestellt, da beide Bereiche direkte Auswirkungen auf die Durchsetzung der neuen Reparaturregelungen haben.
Beteiligung am Bundesverfassungsgericht
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Diskussion über die mögliche Beteiligung des Bundestages an Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Hierbei ging es um die Frage, in welchen Fällen der Gesetzgeber als Beteiligter auftreten kann.
Die Ausschussmitglieder stellten fest, dass eine klare rechtliche Grundlage für eine solche Beteiligung notwendig sei, um Verfahrenssicherheit zu gewährleisten.
Ausblick und nächste Schritte
Nach Abschluss der Anhörung wird der Gesetzentwurf im Ausschuss weiter bearbeitet und anschließend dem Plenum des Bundestages zur Abstimmung vorgelegt. Parallel dazu sollen weitere Stellungnahmen von Fachverbänden und Verbraucherorganisationen eingeholt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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