Deutschland: Bundestag hört Gesetzentwurf zur Stärkung psychosozialer Begleitung von OpfernAm 6. Juli 2026 findet im Paul‑Löbe‑Haus, Sitzungssaal E 300, um 14.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses statt. Anlass ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Rechte von Opfern schwerer Gewalt‑ und Sexualstraftaten im Bereich psychosozialer Prozessbegleitung stärken soll. Der Entwurf ist als BT‑Drucksache 21/6214 registriert und wird im Rahmen der Anhörung diskutiert.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf reagiert auf Forderungen von Opfern, Rechtsvertretern und Fachverbänden, die eine intensivere Begleitung während gerichtlicher Verfahren fordern. Ziel sei es, die psychische Belastung von Betroffenen zu reduzieren und die Verfahrensfairness zu erhöhen.
Ablauf der Anhörung
Der Rechtsausschuss wird den Entwurf zunächst vorstellen, anschließend Stellungnahmen von Experten, Opferschutzorganisationen und betroffenen Bürgern einholen. Jeder Redner erhält eine festgelegte Redezeit, um die Diskussion strukturiert zu führen.
Zielsetzung des Gesetzes
Laut Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz die Möglichkeit schaffen, dass geschulte Psychologen und Sozialarbeiter bereits im frühen Verfahrensstadium hinzugezogen werden können. Darüber hinaus sollen finanzielle Mittel für spezialisierte Beratungsstellen bereitgestellt werden.
Ă–ffentliche Ăśbertragung
Die Anhörung wird live im Internet über www.bundestag.de gestreamt und kann zudem auf mobilen Endgeräten verfolgt werden. Eine Aufzeichnung steht am Folgetag in der Mediathek des Bundestags zum Abruf bereit.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Anhörung wird der Rechtsausschuss ein Ergebnisprotokoll erstellen und dem Bundestag zur weiteren Beratung vorlegen. Sollte das Parlament den Entwurf annehmen, folgt die Umsetzung durch die zuständigen Bundesministerien.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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