Bundestag hört Gesetzentwurf zur Terrorismusbekämpfung öffentlich
Am 14. Januar 2026 um 14.00 Uhr fand im Paul-Löbe-Haus, Saal 2600, eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses statt. Ziel war die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, die Vorgaben der EU‑Richtlinie in nationales Recht zu überführen und die strafrechtlichen Sanktionen für verdeckte Agententätigkeiten zu verschärfen. Damit soll die rechtliche Basis für die Verfolgung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung erweitert werden.
Beteiligte Akteure
Mitglieder des Rechtsausschusses, Vertreter der Bundesregierung sowie Fachleute aus den Bereichen Strafrecht und Sicherheit nahmen an der Sitzung teil. Medienvertreter konnten nach Vorlage einer gültigen Akkreditierung das Geschehen verfolgen.
Zugang für die Öffentlichkeit
Alle Interessierten konnten die Anhörung live über die Website des Bundestags streamen. Die Aufzeichnung steht am Folgetag in der Mediathek zur Verfügung. Für den physischen Zutritt zum Gebäude war eine vorherige Akkreditierung erforderlich, die über www.bundestag.de/akkreditierung beantragt werden kann.
Hintergrund der EU‑Richtlinie
Die EU‑Richtlinie 2017/541 zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu stärken und einheitliche Strafnormen zu schaffen. Die deutsche Umsetzung soll sicherstellen, dass nationale Gesetze den europäischen Vorgaben entsprechen.
Ausblick
Nach Abschluss der Anhörung wird der Rechtsausschuss die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und mögliche Änderungen am Gesetzentwurf prüfen. Der überarbeitete Entwurf soll anschließend im Bundestag weiter beraten werden. Weitere Details und das vollständige Dokument sind unter der Drucksache‑Nummer 21/3191 auf der offiziellen Website des Ausschusses einsehbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung
