Hintergrund der Anhörung

Am 12. Januar 2026 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung statt, bei der der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Anfechtung der Vaterschaft erörtert wurde.

Verantwortlicher Ausschuss

Die Anhörung wurde vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geleitet, der aus 38 Mitgliedern besteht.

Ziel des Gesetzentwurfs

Der Entwurf soll die im Urteil (Aktenzeichen 21/2997, 21/3487) festgelegten Vorgaben in nationales Recht überführen und damit klare Verfahren für die Anfechtung der Vaterschaft schaffen.

Einfluss der EU‑Rechtsordnung

Der Ausschuss betont, dass die aktuelle Gesetzesarbeit zunehmend von EU‑Recht und Verbraucherschutzrichtlinien geprägt ist, weil digitale Märkte und grenzüberschreitende Kriminalität nicht an nationale Grenzen gebunden sind.

Beteiligung des Bundestages am Verfassungsgericht

Ein weiterer Diskussionspunkt war die mögliche Mitwirkung des Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, was die institutionelle Zusammenarbeit stärken könnte.

Ausblick

Nach Abschluss der Anhörung wird der Ausschuss die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Gesetzentwurf gegebenenfalls an das Plenum des Bundestages weiterleiten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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