Bundestag hört Gesetzesentwurf zur Regelung elektronischer Beweismittel öffentlich
Am Montag, dem 12. Januar 2026, hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Paul‑Löbe‑Haus, Sitzungssaal 2 200, um 15:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung abgehalten. Der Entwurf soll die Richtlinie (EU) 2023/1544 und die Verordnung (EU) 2023/1543 zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union umsetzen.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der vorliegende Entwurf, BT‑Drucksache 21/3192, knüpft an die jüngsten EU‑Rechtsakte, die einheitliche Standards für den Umgang mit digitalen Beweismitteln schaffen wollen. Ziel sei es, die Zusammenarbeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten bei der Beschaffung und Übergabe von Daten zu reduzieren.
Ablauf der Anhörung
Im Rahmen der Sitzung wurden Stellungnahmen von Experten, Vertretern der Justiz sowie von betroffenen Behörden eingeholt. Der Ausschuss prüfte dabei insbesondere die praktische Umsetzung der EU‑Vorgaben und mögliche Auswirkungen auf nationale Verfahrensregeln.
Medienzugang
Alle Medienvertreter benötigen für den Zutritt zum Gebäude des Bundestages eine gültige Akkreditierung, die über www.bundestag.de/akkreditierung beantragt werden kann. Die Anhörung wurde live über die offizielle Webseite des Bundestages sowie über mobile Endgeräte übertragen.
Weiteres Vorgehen
Die Aufzeichnung der Anhörung steht am Folgetag in der Mediathek des Bundestages unter www.bundestag.de/mediathek zur Verfügung. Anschließend wird der Gesetzentwurf im Rechtsausschuss weiter beraten und anschließend im Plenum des Bundestages diskutiert.
Bedeutung für die EU‑Zusammenarbeit
Durch die geplante Gesetzesregelung soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Beschaffung elektronischer Beweismittel effizienter gestaltet werden. Experten gehen davon aus, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen die Rechtssicherheit für Ermittlungsbehörden in allen Mitgliedstaaten erhöhen könnte.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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