Am 6. Juli 2026 fand im Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt, bei der die Umsetzung zweier EU‑Richtlinien zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Vorgaben der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 in nationales Recht überführen und damit den Versicherungssektor krisenfester machen.
Hintergrund der Gesetzesinitiative
Die geplante Rechtsänderung, das Versicherungs‑Sanierungs‑Abwicklungs‑ und Aufsichtsänderungs‑Gesetz (VSAAG), sieht vor, den Rahmen für Sanierungs‑ und Abwicklungsmaßnahmen zu erweitern und gleichzeitig die Rolle des Sektors bei langfristigen privaten Investitionen zu stärken. Laut Bundesregierung soll dadurch der Schutz von Versicherungsnehmern, die Realwirtschaft und die Finanzstabilität im Krisenfall verbessert werden.
Kritik des Gesamtverbands
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte die neue Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD) als zu komplex und als Quelle immensen, unnötigen Aufwands. Vertreter des Verbands wiesen darauf hin, dass die Vorgaben über das im EU‑Recht vorgesehene Maß hinausgehen und zusätzliche Belastungen für die Branche erzeugen würden.
Einwände des Verbands privater Krankenversicherung
Florian Rauther vom Verband der privaten Krankenversicherung bezeichnete die geplante Regulierung als „Regulatorik, die niemand braucht“ und forderte, das Umsetzungsverfahren für IRRD vorübergehend auszusetzen. Er warnte vor einer möglichen „Gold‑Plating“-Situation, bei der nationale Vorgaben über die europäischen Vorgaben hinausgehen.
Bedenken der Aktuarvereinigung
Dr. Maximilian Happacher von der Deutschen Aktuarvereinigung kritisierte die Regelungen zu Sicherungsfonds. Er erklärte, dass die unbefristete Verpflichtung zur Einzahlung in den Fonds die Haftungsdauer für gesunde Versicherer erheblich verlängere und damit die Versicherungsnehmer indirekt stärker belaste.
Stellungnahmen der Aufsichtsbehörde
Ludger Hanenberg von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betonte, dass das neue Instrument die Flexibilität der Aufsicht erhöhe und die deutschen Versicherer weiter stärke. Christian Nowak, ebenfalls von der BaFin, sprach von verbesserten Aufsichtsinstrumenten. Die Behörde wies die Vorwürfe des „Gold‑Plating“ zurück.
UnterstĂĽtzung durch den Bund der Versicherten
Der Bund der Versicherten begrĂĽĂźte die Einrichtung eines Sicherungsfonds fĂĽr Schaden und Unfall, da damit eine bisher bestehende SchutzlĂĽcke geschlossen werde. Die Organisation verwies auf die Notwendigkeit von Verbesserungen zum Schutz der Versicherten im Insolvenzfall.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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