Deutschland: Bundestag hört über Kartellrechtsreform
Am 14. Oktober 2026 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur geplanten Reform des Kartellrechts statt. Dabei wurden das geplante Vergabescreening sowie die Anhebung der Umsatzschwellen für Unternehmenszusammenschlüsse im Mittelpunkt der Diskussion gestellt.
Einführung eines Vergabescreenings
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, dass das neue Vergabescreening ein zusätzliches Instrument zur Durchsetzung des Kartellrechts und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in öffentlichen Vergabeverfahren darstellen solle. Er betonte, dass der Aufwand für Auftraggeber „absolut gering“ sei und verwies auf erfolgreiche Anwendungen in anderen EU‑Mitgliedstaaten.
Expertisen zum Vergabescreening
Prof. Dr. Stefan Hertwig von CBH Rechtsanwälte lobte das Konzept, forderte jedoch eine einheitliche Berichtsschnittstelle für öffentliche Auftraggeber. Prof. Dr. Rupprecht Podszun von der Heinrich‑Heine‑Universität Düsseldorf bezeichnete das Screening als „hervorragendes Beispiel für das Lernen vom Ausland und für die Digitalisierung des Wettbewerbsschutzes“.
Erhöhung der Fusionsschwellen
Mundt äußerte Bedenken gegenüber der geplanten Anhebung der Umsatzschwellen, die weltweit auf 750 Millionen Euro und im Inland auf 75 Millionen Euro steigen sollen. Er warnte, dass dadurch die Wirksamkeit der Fusionskontrolle eingeschränkt und Schutzlücken entstehen könnten.
Kontroverse um die Schwellenwerte
Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn sah die Anhebung als angemessen an, da sie die kumulierte Inflation von rund 50 % seit 2002 widerspiegele. Rechtsanwalt Dr. Jan Heithecker von DENTOS stimmte zu und betonte, dass die Maßnahme zu einem spürbaren Bürokratieabbau führe. Im Gegensatz dazu kritisierte Ulrich Müller von Rebalance Now, dass die Steigerungsraten die wirtschaftliche Entwicklung übertrieben und die Kontrolle über regionale Märkte schwäche.
Weitere Reformpunkte
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Erweiterung von Ausnahmen vom Kartellverbot für Medienkooperationen vor, um privaten Rundfunkanbietern die Zusammenarbeit mit großen Onlineplattformen zu erleichtern. Dr. Till Steinvorth von NOERR warnte, dass die vorgesehenen Änderungen zu gering seien, um die wirtschaftliche Zukunft der Printpresse zu sichern.
Reaktionen aus der Wirtschaft
Dr. Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland begrüßte die Digitalisierung und Beschleunigung der Kartellverfahren, sah jedoch die Notwendigkeit, frühere politische Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit Kraftstoffmaßnahmen zu korrigieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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