Deutschland: Bundestag legt Diskussion über Tempolimit und Gasreduktion aus
Entfernung der Tagesordnung
Am Donnerstag, dem 25. Juni 2026, hat der Bundestag die geplante Debatte und Abstimmung über die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einem Tempolimit sowie zu einer Reduzierung des Gasverbrauchs von der Tagesordnung gestrichen. Die Entscheidung betrifft sowohl den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes als auch den Gesetzentwurf zur Gasunabhängigkeit.
Vorschlag für ein Tempolimit
Die Grünen fordern die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Der Gesetzentwurf trägt die Kennzeichnung 21/5319 und sollte ursprünglich im Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung erhalten haben.
Begründung des Tempolimits
Nach Angaben der Fraktion soll ein generelles Tempolimit den Kraftstoffverbrauch senken, die Preise für Verbraucher drücken und die Verkehrssicherheit erhöhen. Zudem wird ein Rückgang der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen erwartet.
Antrag zur Gasreduktion
Parallel dazu liegt ein Antrag der Grünen mit der Kennzeichnung 21/6007 vor, der die Bundesregierung auffordert, bis zum Jahresende eine Strategie zur Gasunabhängigkeit zu präsentieren. Ziel sei, den fossilen Gasverbrauch bis 2035 mindestens zu halbieren und bis spätestens 2045 vollständig auf fossiles Gas zu verzichten.
Wirtschaftlicher Kontext
Die Fraktion verweist auf die zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren, die zu steigenden Preisen für Gas und Öl bei Wirtschaft und Verbrauchern geführt habe. Die Abhängigkeit von globalen Märkten werde als zusätzlicher Risikofaktor genannt.
Parlamentarische Verfahren
Für das Tempolimit war eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vorgesehen, während für den Gasantrag der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit einer Beschlussvorlage (Kennzeichnung 21/6526) vorbereitet hatte. Beide Vorlagen wurden jedoch nicht zur Abstimmung gebracht.
Ausblick
Da die Vorhaben nun nicht mehr auf der Tagesordnung stehen, bleibt abzuwarten, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingebracht werden. Die Fraktion hat angekündigt, die Themen weiterhin zu verfolgen und gegebenenfalls neue Initiativen zu starten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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