Die Bundesregierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensstatistik dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf soll die amtlichen Wirtschaftsstatistiken modernisieren und die bürokratischen Berichtspflichten für Unternehmen reduzieren. Ziel ist, nationale Pflichten, die nicht auf EU‑Vorgaben beruhen, zu verringern und das Statistiksystem grundlegend zu erneuern.
Ziele des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Bundesregierung verfolgt der Gesetzentwurf zwei miteinander verknüpfte Ziele. Erstens soll ein Rückbau nationaler Berichtspflichten erfolgen, die nicht durch EU‑Recht gedeckt sind, und damit die Vorgaben des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode umgesetzt werden. Zweitens soll das System der Unternehmensstatistiken modernisiert werden, um langfristig belastbare Ergebnisse zu gewährleisten.
Reduzierung der Berichtspflichten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig nur noch eine Struktur‑ und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg durchgeführt werden. Das neue Stichprobenmodell soll die Datenbasis vereinfachen und den Aufwand für Unternehmen deutlich senken.
Modernisierung des Statistiksystems
Durch die Zusammenfassung auf die beiden genannten Erhebungen soll das Statistiksystem effizienter und anpassungsfähiger werden. Die Bundesregierung betont, dass die Modernisierung dazu beiträgt, die Qualität und Vergleichbarkeit der Unternehmensdaten zu erhöhen.
Verfahren im Bundestag
Der Gesetzentwurf wird ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse des Bundestags zur weiteren Beratung überwiesen. Dort soll er detailliert geprüft und gegebenenfalls mit Änderungen zurück an die Bundesregierung übermittelt werden.
Ausblick und nächste Schritte
Nach Abschluss der Ausschussberatungen ist ein erneuter Beschluss im Plenum vorgesehen. Sollte der Gesetzentwurf die erforderlichen Mehrheiten erhalten, könnte er in den kommenden Legislaturjahren in Kraft treten und die Unternehmensstatistik grundlegend verändern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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