Der Deutsche Bundestag hat im Innenausschuss am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) abgelehnt. Der Antrag (21/4459) wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgewiesen.
Ablehnung des Antrags
Im Beschlussverfahren stimmten die Abgeordneten der übrigen Fraktionen einstimmig gegen die Vorlage. Die AfD-Fraktion blieb die einzige Stimme, die den Antrag unterstützte.
Inhalte des Antrags
Der Gesetzentwurf forderte die Bundesregierung auf, die beim Bundeskriminalamt und in den Ländern bereits bestehenden Analyse- und Koordinierungsstrukturen im Bereich der organisierten Kriminalität weiterzuentwickeln, personell und technisch zu stärken und die länderübergreifende Vernetzung zu verbessern. Weiterhin sollte eine bund‑länder‑übergreifende Intensivierung der Finanz‑ und Strukturermittlungen gefördert sowie die bestehenden Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung konsequent angewendet und deren Effektivität evaluiert werden.
Zusätzliche Forderungen
Der Gesetzentwurf sah zudem die Einführung branchenspezifischer Präventions‑ und Compliance‑Standards für besonders kriminalitätsanfällige Wirtschaftszweige vor. Außerdem wurde die technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik und Beweissicherung gestärkt. Ein weiteres Ziel war die Evaluierung und Verbesserung der bestehenden Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie der internationalen Standards zur Terrorismus‑ und Finanzkriminalitätsbekämpfung.
Reaktionen der Fraktionen
Die ablehnenden Fraktionen begründeten ihre Entscheidung im Protokoll nicht detailliert, verwiesen jedoch auf die Notwendigkeit einer umfassenden Evaluierung bestehender Maßnahmen, bevor neue strukturelle Änderungen beschlossen werden.
Mögliche Folgen
Durch die Ablehnung bleibt die aktuelle Rechtslage und die bestehende organisatorische Struktur im Bereich der organisierten Kriminalität unverändert. Eine zukünftige Neuausrichtung könnte jedoch erneut auf die Tagesordnung kommen, wenn weitere Fraktionen ähnliche Vorschläge einbringen.
Weiteres Vorgehen
Die AfD‑Fraktion hat angekündigt, den Antrag zu überarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzubringen. Der Innenausschuss wird die weitere Diskussion im Rahmen seiner regulären Sitzungen fortsetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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