Deutschland: Bundestag lehnt Anträge zur Beendigung stationärer Binnengrenzkontrollen ab
Am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, wurde im Deutschen Bundestag über mehrere Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Beendigung von stationären Binnengrenzkontrollen und zur Verhinderung pauschaler Zurückweisungen von Asylsuchenden debattiert. Die Hauptanträge der Grünen (21/5751) sowie zwei weitere Anträge (21/341 und 21/342) wurden von den anwesenden Abgeordneten abgelehnt.
Hintergrund der Anträge
Der Antrag 21/5751 der Grünen fordert die Bundesregierung auf, die stationären Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen nach dem Schengener Grenzkodex zu beenden, pauschale Zurückweisungen von Asylsuchenden zu unterlassen und ein geordnetes, faires Verfahren zu gewährleisten. Weiterhin soll die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Staaten sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement‑Programme schaffen.
Abstimmungsergebnis
Nach der Aussprache wurde der Hauptantrag an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die Anträge 21/341 (Grüne) und 21/342 (Linke) wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt, während die Fraktion Die Linke sich enthielt. Der Innenausschuss hatte zuvor Beschlussempfehlungen (21/675) zu den Anträgen vorgelegt.
Kritik der Grünen
Die Grünen kritisieren, dass die intensiven Kontrollen unter dem ehemaligen Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) begonnen und unter dem amtierenden Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weiter ausgebaut wurden. Sie führen an, dass die Praxis pauschaler Zurückweisungen vom Verwaltungsgericht Berlin beanstandet und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Kontrollen an der deutsch‑österreichischen Grenze als europarechtswidrig bewertet habe. Die Fraktion betont, dass das Vorgehen breite Kritik von Polizei, Wirtschaft, Pendlern, Nachbarstaaten und mehreren Bundesländern erfahre.
Reaktionen anderer Fraktionen
Die CDU/CSU, AfD und SPD stimmten gemeinsam gegen die Anträge der Grünen und der Linken. Die Fraktion Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag 21/341 und lehnte gleichzeitig den eigenen Antrag 21/342 ab. In den Debatten wurde von den Grünen bemängelt, dass die Bundesregierung mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 AEUV nationale Alleingänge gehe, die nach Ansicht der Grünen Europa schadeten.
Ausblick
Obwohl das Neue Europäische Asylsystem im Juni in Kraft tritt, hat Minister Dobrindt die verlängerte Durchführung der stationären Kontrollen bis September 2026 um ein weiteres halbes Jahr beschlossen. Die Grünen warnen, dass dadurch eine vorübergehende Wiedereinführung zum Dauerzustand werden könne.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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