Entscheidung des Parlaments
Das Parlament hat am Mittwoch, den 14. Oktober 2026, über einen Gesetzentwurf abgestimmt, der die vollständige Rückführung von deutschem Staatsgold in das Inland vorsah. In einer halbstündigen Aussprache wurde anschließend über den Antrag mit der Kennziffer 21/4739 entschieden.
Inhalt des Antrags
Der Gesetzentwurf verlangte, dass das Gold der Bundesbank künftig ausschließlich in Deutschland gelagert werden soll. Zusätzlich forderte der Text, dass die Bundesregierung sich auf EU‑Ebene mit Nachdruck gegen jede Einbeziehung nationaler Goldreserven in europäische Haftungs‑ oder Vergemeinschaftungsmechanismen aussprechen soll.
Stellungnahme des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss legte eine Beschlussvorlage mit der Kennziffer 21/6782 vor, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde. Der Ausschuss begründete seine Empfehlung mit wirtschaftlichen und rechtlichen Erwägungen, die eine einseitige Verlagerung der Goldreserven als nachteilig bewerten.
Debatte im Plenum
Während der Aussprache äußerten Abgeordnete unterschiedliche Positionen. Vertreter der Fraktion betonten die Bedeutung nationaler Souveränität über die Goldbestände, während andere Abgeordnete auf die bestehenden europäischen Abkommen und die damit verbundenen Verpflichtungen verwiesen.
EU‑Bezug
Der Antrag enthielt eine Forderung, die Bundesregierung solle sich auf europäischer Ebene gegen die mögliche Integration nationaler Goldreserven in gemeinschaftliche Haftungsmechanismen aussprechen. Ein entsprechender Beschluss der EU‑Institutionen wurde im Vorfeld nicht erörtert.
Folgen der Ablehnung
Durch die Ablehnung bleibt das aktuelle Lagern der Bundesbank‑Goldreserven unverändert, wobei die Bestände weiterhin sowohl im In- als auch im Ausland gesichert sind. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf künftige Diskussionen über die Verwaltung von Staatsvermögen haben.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung wird die Empfehlung des Finanzausschusses umsetzen und die aktuelle Lagerstrategie beibehalten. Weitere Anträge zu diesem Thema könnten in zukünftigen Sitzungen erneut behandelt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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