Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Deckelung von Gewinnmargen in der Mineralölbranche abgelehnt. In einer halbstündigen Aussprache stimmten alle übrigen Fraktionen gegen den Antrag.
Ablehnung des Antrags der Linken
Die Linke hatte gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Preis‑ und Kostenkontrolle über die gesamte Lieferkette von der Raffinerie bis zur Tankstelle vorlegt. Ziel war ein gesetzlicher Rahmen für einen Preisdeckel bei den Gewinnmargen von Kraftstoffen.
Weiterleitung des Grünen‑Antrags
Im Gegensatz dazu wurde der Gesetzentwurf der Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen mit dem Titel „Ăśbergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen“ zur weiteren Beratung an die AusschĂĽsse ĂĽberwiesen. Der Finanzausschuss ĂĽbernimmt die federfĂĽhrende Bearbeitung.
BegrĂĽndungen der Linken
Die Antragsteller begründeten ihr Vorhaben mit stark gestiegenen Energiepreisen seit Beginn des Konflikts gegen den Iran. Sie schätzten die Extraprofite der Ölkonzerne aus dem Verkauf von Diesel und Benzin für den Zeitraum März bis Mai 2026 auf rund 2,4 Milliarden Euro für Deutschland.
Vorschlag der GrĂĽnen zur Ăśbergewinnsteuer
Die GrĂĽnen fordern eine Ăśbergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen‑ und Körperschaftsteuer. Vorgeschlagen wird ein Mindeststeuersatz von 33 Prozent und ein branchenunabhängiger Anwendungsbereich. Die Definition des „Ăśbergewinns“ soll die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Bedingungen erfassen.
Marktsituation und Preisentwicklung
Laut den Anträgen führte die Sperrung der Straße von Hormus zu einem Anstieg des Rohölpreises auf bis zu 118 US‑Dollar pro Barrel. Die Abgeordneten berechneten, dass Mineralölkonzerne in den ersten Wochen des Iran‑Krieges täglich rund 21 Millionen Euro Zusatzgewinn erwirtschafteten.
Reaktionen und Ausblick
Die Ablehnung des Antrags der Linken und die Weiterleitung des Grünen‑Antrags zeigen unterschiedliche parlamentarische Einschätzungen zur Regulierung von Ölpreisen. Die weiteren Beratungen im Finanzausschuss werden klären, ob und in welcher Form eine Übergewinnsteuer umgesetzt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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