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Bundestag nimmt Gesetzentwurf zur Reform des Steuerberatungsrechts an
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AI GENERATED 12.06.2026 • 01:05 Wirtschaft und Finanzen

Bundestag nimmt Gesetzentwurf zur Reform des Steuerberatungsrechts an

Verabschiedung und Abstimmung

Am 11. Juni 2026 wurde im Parlament ein Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht angenommen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf, die AfD dagegen, während sich die Linke enthielt.

Hintergrund des Gesetzentwurfs

Der vorliegende Entwurf ist eine überarbeitete Fassung eines früheren Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der am 24. April beschlossen und am 13. Mai vom Bundesrat abgelehnt worden war. In der neuen Fassung entfällt die ursprünglich geplante steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro für Arbeitgeber.

Wesentliche Änderungen

Die Reform hebt die bisherige Beschränkung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige auf und erlaubt künftig im Regelfall kostenlose Unterstützung. Zudem werden sogenannte „Tax Law Clinics“ an Hochschulen zulässig, in denen unter Anleitung qualifizierter Personen steuerliche Hilfestellung angeboten wird. Die Beratungsbefugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen werden erweitert.

Anpassungen im Gewerbesteuerrecht

Im Gewerbesteuergesetz wird der Mindesthebesatz auf 280 % angehoben. Der Bundesrat hatte zuvor Änderungen gefordert, die in der endgültigen Fassung berücksichtigt wurden.

Ergänzungen des Finanzausschusses

Am 10. Juni nahm der Finanzausschuss eine weitere Änderung vor, die Prämienzahlungen an gemeinnützige Organisationen der Länder sowie Leistungen aus Haushaltsmitteln für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen steuerfrei stellt. Diese Regelung knüpft an das bereits 2025 verabschiedete Steueränderungsgesetz an.

Entschließungsantrag der Grünen

Der von den Grünen eingebrachte Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Er hatte unter anderem vorgesehen, geprüften Bilanzbuchhaltern die Erstellung von Einnahmen‑Überschuss‑Rechnungen und Bilanzen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro bzw. einem Umsatz von 800.000 Euro zu ermöglichen. Außerdem sollte der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 320 % erhöht werden.

Stimmverhalten der Fraktionen

Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu, die AfD dagegen, und die Linke enthielt sich. Im dritten Beratungsschritt lehnte das Parlament den Entschließungsantrag der Grünen ab, wobei CDU/CSU, AfD und SPD dafür stimmten und die Linksfraktion sich enthielt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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