Deutschland: Bundestag plant Abstimmung über Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Am Freitag, dem 10. Juli 2026, wird voraussichtlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich abgestimmt, sofern die Geschäftsordnungsdebatte die Aufsetzung auf die Tagesordnung beschließt.
Gesetzesvorhaben und Kernpunkte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl‑ und Gasheizungen langfristig möglich bleiben, jedoch müssen die eingesetzten Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein. Ab 2029 soll ein verbindlicher Bioanteil zu Öl und Gas beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Gleichzeitig werden ab 2028 moderate Quoten für Biomethan, biogenes Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff unterstützt. Die zentralen Vorgaben sollen im Jahr 2030 hinsichtlich ihres Beitrags zu den Klimazielen des Gebäudesektors evaluiert werden.
Parlamentarische Anträge und Positionen
Die AfD‑Fraktion hat einen Entschließungsantrag eingereicht. Die Linksfraktion stellt zwei Anträge: Der erste fordert eine soziale Wärmewende mit verstärkter Förderung energetischer Sanierungen für armutsgefährdete Haushalte, Erhöhung der 65‑Prozent‑Regel, Beschränkung auf Wärmepumpen und Wärmenetze, Abschaffung der Modernisierungsumlage für Vermieter sowie Einführung einer Mieterschutzklausel und sozial gestaffelter Förderprogramme. Der zweite Antrag verlangt einen Heizkostendeckel, die vollständige Belastung des CO₂‑Preises durch die Eigentümerseite und ein stufenweises Kostenmodell, das Anreize für erneuerbare Heizungsoptionen setzt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das geplante Gesetz nicht zu beschließen, um Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen, die aktuelle Frist für die kommunale Wärmeplanung beizubehalten und eine kurzfristige Abwrackprämie für alte Öl‑ und Gasheizungen einzuführen. Zudem soll die soziale Staffelung von Sanierungs‑ und Heizungsförderungen weiter ausgebaut werden.
Verfahren und weitere Schritte
Der Bundesverfassungsgericht hat das von der Linksfraktion beantragte Organstreitverfahren für unzulässig erklärt. Der Wirtschaftsausschuss hat eine Beschlussempfehlung zu den Anträgen vorgelegt, ebenso ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit. Nach Beschluss der Tagesordnung wird die Abstimmung in dritter Lesung stattfinden.
Die Novelle des sogenannten Heizungsgesetzes könnte den Heizungsmarkt nachhaltig beeinflussen, da die Bio‑ und Grün‑Quoten neue Anforderungen an Hersteller und Installateure stellen und gleichzeitig die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor unterstützen sollen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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