Ziel des Gesetzes
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages führt am 22. Juni 2026 um 11.45 Uhr im Paul‑Löbe‑Haus eine öffentliche Anhörung zum von der Bundesregierung eingebrachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes durch. Der Gesetzentwurf soll den Ausbau des deutschen Stromübertragungsnetzes beschleunigen, bedarfsgerechter und kosteneffizienter gestalten.
Geplante MaĂźnahmen
Der Entwurf sieht vor, 45 neue Vorhaben zum Netzausbau in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen, 13 bereits geplante Vorhaben zu ändern und für 58 Vorhaben den vorrangigen Bedarf festzustellen. Zusätzlich soll die Kosteneffizienz im Energiesystem erhöht werden, indem neue Höchstspannungs‑Gleichstrom‑Übertragungsleitungen künftig bevorzugt als Freileitungen und nicht mehr als Erdkabel realisiert werden.
Beteiligte Sachverständige
Als Experten wurden Andreas Feicht von der RheinEnergie AG, Werner Götz von der TransnetBW GmbH, Guido Hermeier von Amprion GmbH, Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim, Christoph Riese von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten sowie Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen eingeladen.
Veranstaltungsdetails
Die Anhörung findet im Sitzungssaal E.200 des Paul‑Löbe‑Hauses statt und kann live über das Internetangebot des Bundestages unter bundestag.de verfolgt werden.
Hintergrund und Kontext
Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenden Strategie, die Versorgungssicherheit zu stärken und den Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix auszubauen. Durch die Aufnahme zusätzlicher Netzausbauvorhaben soll die Integration von Wind‑ und Solarenergie in das überregionale Netz verbessert werden.
WeiterfĂĽhrende Informationen
Der vollständige Gesetzesentwurf sowie ergänzende Dokumente stehen auf der Presse‑Website des Deutschen Bundestages zum Download bereit. Interessierte können zudem die schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen einsehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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