Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2026 eine Kleine Anfrage erhalten, in der nach dem Geheimhaltungsgrad von fünf nicht namentlich genannten Entwicklungsprojekten in Tadschikistan gefragt wird. Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und verlangt Auskunft über mögliche Risiken, die mit der Geheimhaltung verbunden sind.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion bezieht sich in ihrer Anfrage (21/4015) auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/3584). Dort wurde bereits ein Überblick über die Projekte gegeben, jedoch ohne nähere Angaben zu deren Einstufung oder zu den Gründen für die eingeschränkte Information.
Details der geforderten Auskünfte
Die Abgeordneten wollen wissen, in welcher Geheimhaltungsstufe die Projekte eingeteilt sind und welche Gefahren die Bundesregierung bei einer ausschließlich parlamentarischen Weitergabe der Informationen sieht. Zusätzlich wird nach den Gründen gefragt, warum die fünf Projekte zwar im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gelistet sind, die zugehörigen Unterlagen jedoch nicht für alle Abgeordneten des Bundestages einsehbar sind.
Reaktion der Bundesregierung
In der vorherigen Antwort (21/3584) hatte die Bundesregierung bereits erklärt, dass bestimmte Projektinformationen aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht öffentlich gemacht werden können. Die aktuelle Anfrage fordert jedoch eine genauere Erläuterung dieses Vorgehens und eine Bewertung der damit verbundenen Risiken.
Weiteres Vorgehen
Der Bundestag wird die vorgebrachten Fragen prüfen und in den nächsten Sitzungen über mögliche Antworten und weitere Schritte entscheiden. Die Fraktion betont, dass Transparenz gegenüber den Abgeordneten ein wichtiges Element der parlamentarischen Kontrolle sei.
Kontext der deutsch‑tadschikischen Zusammenarbeit
Deutschland unterstützt Tadschikistan seit mehreren Jahren mit Projekten in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Gesundheit. Die genaue Anzahl und Art der geforderten Projekte bleibt jedoch aufgrund der genannten Geheimhaltungsgründe unklar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
