Gesetzesvorlage im Parlament
Ein Gesetzentwurf (21/3601) steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und fordert ein humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete aus dem Irak und Syrien. Die Initiative richtet sich an die Bundesregierung, die in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine bundesweite Abschiebestoppregelung erarbeiten soll.
Geforderte Rechtsgrundlage
Der Antrag sieht vor, dass die Bundesregierung ihr Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und dafür eintritt, dass diese im Rahmen der Innenministerkonferenz beschlossen wird.
Hintergrund der Verfolgung
Im August 2014 überfielen islamistische Milizen des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) die Sindschar-Region und verübten dort einen Völkermord an der jesidischen Bevölkerung. Laut Fraktionsvorlage wurden mehr als 5.000 Jesiden, vor allem Männer und Jungen über zwölf Jahren, getötet; etwa 7.000 Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und Opfer systematischer sexualisierter Gewalt.
Entwicklung der Schutzquote
Die Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für jesidische Geflüchtete aus dem Irak sank von fast 100 % im Jahr 2015 auf 48,6 % im Jahr 2022. Im gleichen Zeitraum wurden rund 1.500 bereits erteilte Schutzstatus widerrufen.
Zunahme von Abschiebungen
Durch die sinkende Schutzquote stieg die Zahl der Abschiebungen in den Irak von 27 im Jahr 2020 auf 699 im Jahr 2024, wodurch auch Überlebende des Genozids von Abschiebungen betroffen sind.
Politische Diskussion
Die Fraktion betont, dass die Bundesregierung sich für eine einheitliche Regelung einsetzen und die Innenministerkonferenz zur Beschlussfassung anhalten soll. Weitere parlamentarische Debatten sind geplant, um die humanitären Aspekte des Antrags zu prüfen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
