Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, der eine stärkere Anhebung des Kindergeldes sowie der steuerlichen Kinderfreibeträge vorsieht. Der Antrag richtet sich an die geplante Steuerreform und an künftige Anpassungen im Familienleistungsausgleich.
Erhöhung des Kindergeldes
Nach Angaben der Fraktion soll das Kindergeld von derzeit 259 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2027 auf 267 Euro und im Jahr 2028 auf 272 Euro steigen. Die geplante Anpassung betrifft alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Steuerliche Kinderfreibeträge
Parallel zu der Kindergelderhöhung fordert die Fraktion, die Kinderfreibeträge von derzeit 10 056 Euro auf 10 236 Euro anzuheben. Ziel sei es, die maximale steuerliche Entlastungswirkung stärker an das Kindergeld anzupassen.
Die Fraktion argumentiert, dass trotz prozentual gleicher Erhöhungen die bestehende Schere zwischen Kindergeld und steuerlicher Entlastung bei höheren Einkommen weiterbestehe. In einer Stellungnahme heißt es: „Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter.“
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, die Ungleichheit zwischen den beiden Leistungen zu verringern. Die Grünen sehen den vorliegenden Gesetzentwurf als notwendigen Schritt, um diese Ankündigung umzusetzen.
Weitere Forderungen
Zusätzlich soll der Freibetrag für den Betreuungs‑, Erziehungs‑ und Ausbildungsbedarf überprüft werden, um mögliche Lücken im aktuellen System zu schließen.
Der Gesetzentwurf wird im Rahmen des Regierungsentwurfs zur Steuerreform dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Dort wird er voraussichtlich im nächsten Quartal diskutiert und in den Ausschüssen weiter bearbeitet.
Ein Sprecher der Fraktion betont, dass die Maßnahmen darauf abzielen, Familien mit unterschiedlichen Einkommenssituationen gerecht zu entlasten und die langfristige finanzielle Stabilität des Familienleistungsausgleichs zu sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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