Deutschland: Antrag der Grünen zur Fortsetzung des Mikrokreditfonds
Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Aussprache direkt an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten. Der Entwurf fordert die Fortführung des Mikrokreditfonds Deutschland, der seit 2010 Existenzgründungen und Kleinstunternehmen unterstützt.
Hintergrund des Mikrokreditfonds
Der Mikrokreditfonds, initiiert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), stellt sichere Kredite bis zu 25 000 Euro bereit. Ziel ist die Finanzierung von Unternehmen, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankkrediten haben.
Bisherige Leistungen
Seit seiner Einführung wurden rund 38 000 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 400 Millionen Euro vergeben. Nach Angaben der Ministerien haben diese Kredite zehntausende Arbeitsplätze gesichert und die regionale Wertschöpfung gestärkt.
Inhalt des Antrags
Die Grünen verlangen, dass der Fonds nicht zum 30. Juni 2026 beendet, sondern darüber hinaus im BMAS oder BMWE fortgeführt und personell abgesichert wird. Der Antrag betont, dass der Fonds ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung sei.
Begründung der Fraktion
Laut den Antragstellern eröffnet der Fonds Gründerinnen und Gründern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen – etwa Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Personen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen – eine unternehmerische Perspektive und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
Weiteres Verfahren
Nach der Überweisung an die Ausschüsse soll der Fonds in den kommenden Sitzungen weiter diskutiert und gegebenenfalls gesetzlich verankert werden. Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung wird von den beteiligten Ministerien erwartet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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