Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Das Gesundheitswesen bleibt zivil – Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens“ wurde am Donnerstag, dem 15. Januar 2026, im Bundestag zur ersten Aussprache gestellt.

Die 20‑minütige Debatte wurde anschließend an den Gesundheitsausschuss und weitere Ausschüsse zur vertieften Beratung weitergeleitet.

Hintergrund des Antrags

Der Gesetzentwurf führt aus, dass militärische Planungen für den Fall eines NATO‑Bündnisfalls von täglich bis zu 1.000 Verletzten ausgehen, was die Kapazität militärischer Krankenhäuser innerhalb von 48 Stunden übersteigen würde. In diesem Kontext rücken zivile Krankenhäuser zunehmend in das Blickfeld von Militärstrategen.

Risiken einer Militarisierung

Der Antrag weist darauf hin, dass in gegenwärtigen Konflikten Gesundheitseinrichtungen zu militärischen Zielscheiben werden könnten, was nach Ansicht der Verfasser einen Verstoß gegen die Genfer Konvention darstelle. Weiterhin wird die mögliche Indienstnahme ziviler medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke kritisiert.

Stellungnahme der Bundesregierung

Die Bundesregierung arbeite bereits an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, das 2026 vorgelegt werden solle und laut Antrag die Rechtsgrundlage für eine umfassende Militarisierung des Gesundheitswesens darstellen könnte.

Forderungen des Parlaments

Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung eine Klarstellung, dass das Gesundheitswesen zivil bleibt und zivile Einrichtungen nicht unter die Befehlsgewalt der Bundeswehr gestellt werden. Stattdessen solle eine zivile Kontrollinstanz eingerichtet werden, an der Beschäftigte des Gesundheitswesens sowie Akteure der Zivilgesellschaft beteiligt sind, um über den Eintritt des Notstands und die zu ergreifenden Maßnahmen zu entscheiden.

Weiteres Verfahren

Nach der Aussprache wird der Antrag nun von den zuständigen Ausschüssen weiterbearbeitet, wobei das Ergebnis über die mögliche Einführung einer zivilen Kontrollinstanz entscheiden soll.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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