Deutschland: Bundestag prüft chinesische Investitionen in europäische Automobilproduktion
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung gebeten, Auskunft über das Interesse chinesischer Automobilhersteller an freien Produktionskapazitäten bei deutschen und europäischen Automobilbetrieben zu geben. Die Anfrage richtet sich an das Ministerium für Wirtschaft und Energie und soll klären, welche chinesischen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder Joint‑Ventures seit 2020 Produktionsstandorte in Deutschland oder anderen EU‑Staaten aufgebaut, erweitert, angemietet oder übernommen haben.
Anfrage der Grünen‑Fraktion
Im Detail verlangt die Anfrage Angaben zu den betroffenen Mitgliedstaaten, den jeweiligen Standorten und dem Fortschritt der Vorhaben. Sie soll zudem aufzeigen, inwiefern diese Aktivitäten mit bestehenden EU‑Investitions‑ und Wettbewerbsregeln vereinbar sind.
Geforderte Informationen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sämtliche bekannten chinesischen Automobilinvestitionen seit 2020 zu listen, einschließlich etwaiger Joint‑Ventures mit europäischen Herstellern. Dabei soll besonders berücksichtigt werden, ob die chinesischen Akteure bestehende Fabriken übernehmen oder neue Anlagen errichten, um Produktionskapazitäten zu nutzen.
Hintergrund der Verhandlungen
Berichten zufolge stehen chinesische Autobauer, darunter mehrere namhafte Hersteller, in Verhandlungen mit europäischen Unternehmen wie dem Volkswagen‑Konzern, um nicht ausgelastete Fabriken für die Fertigung chinesischer Fahrzeuge zu nutzen. Ziel sei es, mögliche Zölle zu umgehen und die Lieferketten zu optimieren.
Mögliche Folgen für die Automobilbranche
Ein solches Vorgehen könnte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Hersteller haben und Fragen nach Marktverzerrungen aufwerfen. Die Bundesregierung soll prüfen, ob bestehende Investitionskontrollen angepasst werden müssen, um faire Bedingungen sicherzustellen.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Anfrage hat die Bundesregierung eine Frist von sechs Wochen, um eine schriftliche Antwort zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im nächsten Plenarsitz des Bundestages diskutiert, wobei mögliche legislative Initiativen zur Regulierung ausländischer Investitionen in Erwägung gezogen werden könnten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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