Deutschland: Kleine Anfrage zur Anwerbung ausländischer Studierender
Hintergrund der Anfrage
Der Deutsche Bundestag hat eine Kleine Anfrage erhalten, in der die Anwerbung ausländischer Studierender und potenzieller Fachkräfte thematisiert wird. Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und verlangt Auskünfte zu Rekrutierungszahlen und -bedingungen im Zeitraum von 2015 bis 2025.
Geforderte Daten
Die Fraktion verlangt Angaben darüber, wie viele Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union über Vermittlungsagenturen im Nicht‑EU‑Ausland zum Studium nach Deutschland gekommen sind. Dabei soll die Zahl für jedes Jahr von 2015 bis 2025 separat ausgewiesen werden.
Visa‑Kriterien und Zusammenarbeit
Weiterhin wird erfragt, welche Kriterien bei der Vergabe von Studienvisa angewendet werden und in welchem Umfang Vermittlungsagenturen mit privaten sowie staatlichen Hochschulen kooperieren. Die Anfrage zielt darauf ab, mögliche Lücken im Zulassungsprozess zu identifizieren.
Unterschiede bei Aufenthaltstiteln
Ein weiterer Punkt betrifft die Vergleichbarkeit von Aufenthaltstiteln für Absolventen privater Hochschulen aus Nicht‑EU‑Staaten im Vergleich zu Absolventen staatlicher Hochschulen. Die Abgeordneten möchten wissen, ob private Hochschulabsolventen häufiger eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erhalten.
Statistiken zu Widerrufen
Zusätzlich wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums zwischen 2015 und 2025 widerrufen oder nicht verlängert wurden, weil Studienleistungen nicht erbracht oder Studienvoraussetzungen nicht erfüllt wurden.
Berichte über prekäre Beschäftigung
Die anfragende Fraktion verweist auf Berichte, wonach insbesondere indische Staatsbürger an deutschen Hochschulen vermittelt wurden, die „nicht einlösen, was auf dem Papier versprochen wird“. Teilweise sollen die aus dem Ausland angeworbenen Studenten keinen Abschluss erhalten und sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen wiederfinden.
Erwartete Regierungsantwort
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die geforderten Zahlen und Kriterien zu prüfen und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu beantworten. Dabei kann die Behörde auf bestehende Datenbanken und Kooperationsvereinbarungen mit den Vermittlungsagenturen zurückgreifen.
Bedeutung für Fachkräftesicherung
Die Anfrage steht im Kontext der deutschen Fachkräftestrategie, die auf die gezielte Anwerbung qualifizierter ausländischer Talente setzt. Die bereitgestellten Informationen könnten Aufschluss darüber geben, inwiefern die aktuelle Praxis den langfristigen Bedarf an Fachkräften deckt.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung