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Bundestag prüft Einführung einer Widerspruchsregelung für Organspenden
AI GENERATED 14.08.2026 16:30 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag prüft Einführung einer Widerspruchsregelung für Organspenden

Deutschland: Bundestag prüft Einführung einer Widerspruchsregelung für Organspenden Der Deutsche Bundestag hat am 14. August 2026 einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende erhalten. Der…

Deutschland: Bundestag prüft Einführung einer Widerspruchsregelung für Organspenden
Der Deutsche Bundestag hat am 14. August 2026 einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende erhalten. Der Entwurf wird von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen eingebracht und soll die bestehenden Regelungen ergänzen.

Hintergrund

Im Jahr 2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) laut Angaben 985 Organspender, während 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation standen. Die Diskrepanz verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf.

Ziel des Entwurfs

Nach Angaben des Gesetzentwurfs haben frühere gesetzliche und strukturelle Änderungen keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen bewirkt. Die Widerspruchsregelung soll daher als zentraler Baustein zur Erhöhung der Spenderzahlen dienen.

Funktionsweise der Widerspruchsregelung

Künftig sollen postmortale Organ- und Gewebespender sowohl Personen umfassen, die zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben, als auch solche, die keiner ausdrücklichen Ablehnung widersprochen haben. Das seit März 2024 betriebene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende bildet dabei die zentrale Datenbasis.

Verfahren und Entscheidungsfindung

Ein erklärter Widerspruch muss verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entnahme berücksichtigt werden. Liegt keine Eintragung vor, ist im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob dem Spender eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend sei allein der Wille des Spenders; Angehörige hätten kein eigenes Entscheidungsrecht, außer der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine Erklärung abgegeben.

Ausnahmen und Beschränkungen

Hat ein möglicher Spender keine Erklärung hinterlassen und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor dem Tod nicht einwilligungsfähig, ist die Organ- oder Gewebeentnahme unzulässig.

Informationskampagne

Der Entwurf sieht vor, die Bevölkerung umfassend über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder des Verzichts auf einen Widerspruch zu informieren, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Parteiübergreifende Unterstützung

Die Unterzeichner des Gesetzentwurfs kommen aus fünf Fraktionen, was auf ein breites politisches Interesse an einer Reform der Organspenderegelungen hinweist.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wird nun den zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorgelegt; ein konkreter Zeitplan für die Abstimmung wurde noch nicht veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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