Der Bundestag wird am Donnerstag über einen Antrag zur Einrichtung einer Enquete‑Kommission „Informations‑ und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“ beraten. Die Kommission soll bis zum 1. Juli 2028 einen Abschlussbericht vorlegen.
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission soll aus insgesamt 28 Mitgliedern bestehen, jeweils 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige, die von den Fraktionen und Fachkreisen benannt werden.
Untersuchungsfelder
Sie soll untersuchen, wie Internet, digitale Plattformen, Suchmaschinen, soziale Medien, neue publizistische Akteure und Künstliche Intelligenz die Entstehung, Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie die öffentliche Meinungsbildung verändern.
Medienordnung und Öffentlich‑rechtlicher Rundfunk
Weiterhin wird die Aufgaben‑ und Zuständigkeitsverteilung von Regulierungs‑, Aufsichts‑ und Kontrollstrukturen analysiert, insbesondere im Hinblick auf den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk und dessen Rolle im digitalen Informationsraum.
Der Antrag führt aus, dass die aktuelle Medienordnung durch eine „Zersplitterung von Zuständigkeiten“ gekennzeichnet sei und dass die Verlagerung der Mediennutzung insbesondere bei jüngeren Generationen zu einem Verlust der traditionellen Sonderstellung des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks führe.
Erwartete Ergebnisse
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll die Kommission Leitlinien und Vorschläge für eine Neuordnung der deutschen Informations‑ und Kommunikationsordnung erarbeiten und bestimmen, welche Bereiche staatlicher Regulierung bedürfen.
Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet, wo weitere Detailarbeiten stattfinden sollen.
Der Antrag wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingebracht; die übrigen Fraktionen haben bislang keine Gegenposition veröffentlicht.
Weitere Informationen zu dem Vorgang finden sich in den offiziellen Mitteilungen des Deutschen Bundestages.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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