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Bundestag prüft einseitige Schwerpunktsetzung im Forschungsverbund MOTRA
AI GENERATED 04.08.2026 18:10 Politik und Gesellschaft

Bundestag prüft einseitige Schwerpunktsetzung im Forschungsverbund MOTRA

Der Bundestag hat am 4. August 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion erhalten, in der die Bundesregierung zu den Schwerpunkten des Forschungsverbundes „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) befragt…

Der Bundestag hat am 4. August 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion erhalten, in der die Bundesregierung zu den Schwerpunkten des Forschungsverbundes „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) befragt wird. Die Anfrage richtet sich nach den Schlussfolgerungen der Regierung und nach dem öffentlichen Nutzen der Förderung.

Hintergrund der Anfrage

Die Fraktion bezieht sich auf den MOTRA-Monitor für die Jahre 2024/2025, der laut ihrer Aussage den Rechtsradikalismus im Vergleich zu Islamismus und Linksradikalismus mit einer „quantitativ überproportional hohen Bedeutung“ bewertet. Die Abgeordneten möchten wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung daraus zieht.

Kritik an Schwerpunktsetzung

Nach Angaben der Fraktion sei die einseitige Gewichtung auf Rechtsradikalismus nicht gerechtfertigt. Sie fordert eine ausgewogenere Analyse aller Formen von Radikalismus, um eine verzerrte Wahrnehmung zu vermeiden.

Bedenken bezüglich Terminologie

Die Verwendung des Begriffs „rechtsaußen“ in MOTRA‑Publikationen wird kritisiert, weil er unter anderem Medien wie „Junge Freiheit“ und „Tichys Einblick“ zugeordnet werde. Die Fraktion fragt, welche Auswirkungen diese Kategorisierung auf die Pressefreiheit haben könnte.

Auswirkungen auf Forschung und Medien

Weiterhin wird eine mögliche „linksideologische Schlagseite“ von von der Bundesregierung geförderten Studien thematisiert. Die Abgeordneten verlangen Klarstellungen, ob solche Einschätzungen die wissenschaftliche Unabhängigkeit beeinträchtigen.

Erwartete Antworten der Bundesregierung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist Stellung zu den genannten Punkten zu nehmen und den öffentlichen Nutzen des Verbundes zu erläutern. Die Ergebnisse der Antwort sollen im Parlament diskutiert werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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