Der Deutsche Bundestag wird am 9. Juli 2026 in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rechts der Wohn‑ und Geschäftsraummiete beraten. Der Entwurf zielt darauf ab, die Mietpreisbremse zu stärken, den Markt für langfristige Mietverhältnisse zu erweitern und die Voraussetzungen für bezahlbares sowie sicheres Wohnen zu verbessern.
Verstärkte Regelungen für Kurzzeitvermietungen
Die Ausnahmeregelung von Mieterschutzvorschriften bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch soll künftig auf Mietverhältnisse von maximal sechs Monaten begrenzt werden. Eine Verlängerung auf bis zu acht Monate ist nur zulässig, wenn nach Mietbeginn ein längerer vorübergehender Bedarf entsteht. Damit soll eine Umgehung der Mietpreisbremse verhindert werden.
Neuer Möblierungszuschlag für möblierte Räume
Bei möbliertem Wohnraum soll die ortsübliche Vergleichsmiete um einen angemessenen Möblierungszuschlag erhöht werden können. Der Zuschlag darf monatlich höchstens ein Prozent des geschätzten Zeitwerts der Einrichtungsgegenstände betragen; bei voll ausgestatteten Räumen wird ein Zuschlag von bis zu zehn Prozent der Grundmiete angenommen. Vermieter müssen vor Vertragsschluss unaufgefordert über die Höhe des Zuschlags informieren; fehlt diese Angabe, gilt die Wohnung als unmöbliert.
Begrenzung von Indexmieterhöhungen
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieterhöhungen jährlich begrenzt werden. Steigt der Preisindex innerhalb eines Jahres um mehr als drei Prozent, wird die Hälfte des darüber liegenden Anstiegs bei der Berechnung der Mieterhöhung nicht berücksichtigt.
Erhöhter Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug
Wird eine rückständige Mietforderung vollständig nachgezahlt, soll der Mieter auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs in der Wohnung bleiben können. Die sogenannte Schonfrist wird hierfür einmalig auf die ordentliche Kündigung übertragen.
Erhöhung der Wertgrenze für Modernisierungsumlagen
Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen wird von derzeit zehn tausend Euro auf zwanzig tausend Euro angehoben, um extreme Preissteigerungen zu adressieren. Weitere Änderungen betreffen die Datenerhebung für qualifizierte Mietspiegel, die digitale Einsicht von Betriebskostenabrechnungen im Gewerberaummietrecht sowie den Übergang von Mietverhältnissen bei der Veräußerung von Eigentumsanteilen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, dass das Gleichgewicht zwischen Vermietern und Mietern ausreichend berĂĽcksichtigt wird. Er bittet um Anpassungen, die Anreize fĂĽr die zĂĽgige Vermietung leerstehenden Wohnraums schaffen und bĂĽrokratische HĂĽrden reduzieren sollen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung