Deutschland: Bundestag prüft Entwurf zur Reform der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
Kerninformationen
Am 5. Oktober 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen beraten. Die Mehrheit der anwesenden Fachleute bewertete den Entwurf als gelungen, mehrere Experten kritisierten jedoch den geplanten Rechtsbehelf gegen die Zulässigkeit von Auslieferungen.
Ziele des Gesetzentwurfs
Der Entwurf soll neue unionsrechtliche Vorgaben umsetzen, das Gesetz insgesamt überarbeiten, strukturell modernisieren und bewährte Abläufe in der Praxis fördern. Ziel ist es, Rechtsanwendern systematische und verständliche Regelungen zu bieten, eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherzustellen und die Rechte betroffener Personen zu stärken.
Kritik am Rechtsbehelf
Prof. Dr. Anne Schneider vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht an der Heinrich‑Heine‑Universität Düsseldorf erklärte, der geplante Rechtsbehelf verfehle das Kernziel, die Rechtsschutzmöglichkeiten zu verbessern. Dr. Mayeul Hiéramente, Fachanwalt für Strafrecht, betonte, dass ein Rechtsbehelf im Auslieferungsverfahren notwendig sei, um einer möglichen Fehlentscheidung wirksam zu begegnen und eine Vollzugshemmung bis zur Überprüfung zu ermöglichen.
Praxisrelevante Bedenken
Frank Bornemann, Richter am Oberlandesgericht und Mitglied des Bundesverbands der Richterinnen und Richter, begrüßte die Aufnahme vieler Praxisanmerkungen, warnte jedoch vor einer deutlichen Mehrbelastung der Strafsenate und Generalstaatsanwaltschaften durch erweiterte Anhörungs‑ und Informationspflichten. Er kritisierte zudem, dass das externe Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften nicht aufgehoben wurde. Joachim Ettenhofer, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München, lobte die konforme Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl, bemängelte jedoch das Fehlen einer Regelung für den Fall, dass ein Rechtsbehelf zurückgezogen wird, und forderte eine zwölfmonatige Übergangszeit statt der vorgesehenen sechs Monate.
Weitere Fachmeinungen
Prof. Dr. Holger Matt von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die einwöchige Frist für die Begründung des Rechtsbehelfs sowie die Beschränkung auf eine einzige persönliche Anhörung der betroffenen Person. Dr. Anna Oehmichen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht und Europa im Deutschen Anwaltverein, wies darauf hin, dass die einwöchige Frist ohne vollständige Akteneinsicht unrealistisch sei und dass die Entscheidung über den Rechtsbehelf durch denselben Senat zu erfolgen scheine, der die ursprüngliche Entscheidung getroffen habe. Christian Schierholt, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, bewertete den Entwurf insgesamt als gelungen, bemängelte jedoch das Fehlen einer teilweisen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und verwies auf die EuGH‑Rechtsprechung. Er sah die Reform als Schritt zu einem international arbeitsteigenden Strafverfahren.
Zusammenfassung und Ausblick
Obwohl der Gesetzentwurf von vielen Fachleuten als Fortschritt gewertet wird, besteht nach deren Einschätzung Nachbesserungsbedarf im Bereich des Rechtsschutzes, insbesondere hinsichtlich Fristen, Anhörungsmodalitäten und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft. Weitere Diskussionen im parlamentarischen Verfahren sind zu erwarten.
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