Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juli 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, in der die Bundesregierung um Auskunft zum EU‑weiten Verbot der Vernichtung von unverkaufter Kleidung und Schuhen gebeten wird. Das Verbot soll ab dem 19. Juli 2026 in Kraft treten.
Betroffene Unternehmen
Die Anfrage richtet sich insbesondere an die Frage, welche Unternehmen der Textil‑ und Schuhbranche in Deutschland als große Unternehmen eingestuft werden und damit unmittelbar von der EU‑Verordnung betroffen sind.
Ausnahmeregelungen
Weiterhin wird erfragt, welche Ausnahmeregelungen aus den EU‑Verordnungen 2024/1781 und 2026/296 die Bundesregierung übernehmen will, um etwaige betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Hintergrund der Regelung
Die EU‑Verordnung zielt darauf ab, die Menge an Textilabfällen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Durch das Verbot der Vernichtung soll ein Anreiz zur Wiederverwendung, Weitergabe oder zum Recycling von unverkaufter Ware geschaffen werden.
Reaktion der Bundesregierung
Das zuständige Ministerium hat angekündigt, die Anfrage innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu beantworten und dabei die relevanten Rechtsgrundlagen sowie geplante Umsetzungsschritte darzulegen.
Auswirkungen auf die Branche
Experten gehen davon aus, dass
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