Deutschland: Bundestag prüft finanzielle Förderung der zeitgenössischen Tanzszene
Am 20. Juli 2026 hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/7128 eingereicht, um detaillierte Auskünfte zur Situation der zeitgenössischen Tanzszene in Deutschland und zu ihrer staatlichen Förderung zu erhalten.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage verlangt von der Bundesregierung Angaben über den finanziellen Umfang und die konkreten Haushaltstitel, über die im Zeitraum von 2021 bis 2026 Institutionen, Projekte, Festivals und Netzwerke des Tanzes gefördert wurden. Dabei soll insbesondere geklärt werden, welche Programme und Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren zum Einsatz kamen.
Fehlender Förderfonds
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage, warum es auf Bundesebene keinen eigenständigen Förderfonds für den Tanz gibt und warum keine spezielle Bundesinstitution analog zur „Initiative Musik“ eingerichtet wurde. Die Fraktion will verstehen, welche strukturellen oder politischen Gründe einer separaten Förderstruktur entgegenstehen.
Reaktion der Regierung
Das Bundesministerium für Kultur und Medien ist für die Beantwortung der Anfrage zuständig. Nach den geltenden Fristen wird das Ministerium innerhalb von sechs Wochen eine schriftliche Auskunft erteilen. Die erwarteten Informationen sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit der Tanz bereits durch bestehende Kulturförderprogramme unterstützt wird.
Finanzierung der Tanzkultur
Derzeit erfolgt die Förderung von Tanzprojekten über verschiedene Kulturförderprogramme, die jedoch nicht ausschließlich dem Tanz gewidmet sind. Diese Programme umfassen unter anderem die Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung sowie projektbezogene Zuschüsse, die im Gesamthaushalt unter allgemeinen Kulturförderposten verbucht werden.
Ausblick
Die Ergebnisse der Anfrage könnten eine Diskussion über die Einrichtung eines eigenen Förderfonds oder einer spezialisierten Bundesinstitution anstoßen. Sollten die Auskünfte Lücken in der aktuellen Förderlandschaft aufzeigen, könnte dies zu politischen Initiativen führen, die die strukturelle Unterstützung des zeitgenössischen Tanzes stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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