Der Deutsche Bundestag hat am 10. Februar 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der EU‑Finanzierung des Solarpakets I erhalten. Die Abgeordneten fordern Auskunft darüber, welche konkreten Schritte seit dem 1. April 2024 im beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren unternommen wurden und wann ein Abschluss der Verhandlungen zu erwarten ist.
Hintergrund des Anliegens
Die Kleine Anfrage trägt die Nummer 21/4018 und bezieht sich auf das Erneuerbare‑Energien‑Gesetz, das seit 2024 den Ausbau von Photovoltaik‑Anlagen, darunter Balkonkraftwerke, großflächige Agri‑Photovoltaik‑Projekte und Anpassungen bei der Netzeinspeisung, fördern soll. Die Finanzierung soll zum Teil über Mittel der Europäischen Union erfolgen, die im Rahmen des Solarpakets I (Referenz 20/8657, 20/11180) bereitgestellt werden.
Staatliche Beihilfen und EU‑Verfahren
Nach Angaben der Fraktion wurde das Solarpaket I bislang nicht beihilferechtlich genehmigt. Ohne eine solche Genehmigung können EU‑Mittel nicht freigegeben werden. Das Verfahren erfordert eine formelle Notifizierung bei der Europäischen Kommission, gefolgt von einer Prüfung, ob die Maßnahmen mit den EU‑Beihilferegeln vereinbar sind.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat bislang keine detaillierten Informationen zu den im Verfahren bereits durchgeführten Schritten veröffentlicht. Die Grünen kritisieren, dass bis heute keine Klarheit darüber besteht, wann die Genehmigung erteilt werden könnte.
Bedeutung für die Photovoltaik‑Entwicklung
Eine zügige Genehmigung des Solarpakets I wäre entscheidend, um die geplanten Ausbauziele für Photovoltaik‑Leistung zu erreichen und die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen. Verzögerungen könnten die Realisierung von Balkonkraftwerken und Agri‑Photovoltaik‑Anlagen bremsen.
Aussage der Fragesteller
„Bis heute wurde allerdings das Solarpaket I nicht beihilferechtlich genehmigt, und es besteht keine Klarheit darüber, wann dies endlich geschehen könnte“, schreiben die Abgeordneten in ihrer Anfrage.
Ausblick
Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird von den nächsten Mitteilungen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung abhängen. Beobachter erwarten, dass ein Abschluss des Notifizierungsprozesses für die Umsetzung der geplanten Photovoltaik‑Maßnahmen von zentraler Bedeutung ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
