Deutschland: Bundestag prüft Gesetz für automatischen Austausch von Unternehmens-Mindeststeuerdaten
Gesetzesvorlage und Zielsetzung
Der Deutsche Bundestag wird demnächst über einen Gesetzentwurf abstimmen, der die Umsetzung einer mehrseitigen Vereinbarung zum automatischen Austausch von Unternehmens‑Mindeststeuerdaten ermöglichen soll. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 18. Juni 2026 eingebracht, um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung weiter zu stärken.
Hintergrund der internationalen Vereinbarung
Die zugrunde liegende Vereinbarung wurde am 15. Januar 2025 zwischen mehreren Staaten geschlossen. Ziel sei es, den Austausch von GloBE‑Informationen zu koordinieren, um eine einheitliche Mindestbesteuerung von Unternehmen sicherzustellen und Steuervermeidung zu reduzieren.
Inhalt der GloBE‑Informationen
GloBE‑Informationen umfassen die Mindeststeuer‑Berichte, die Unternehmensgruppen bei den zuständigen Behörden ihrer Steuerhoheitsgebiete einreichen müssen. Diese Berichte enthalten Angaben zur Erfüllung der globalen Mindestbesteuerungsregelungen.
Verfahren zur Datenübermittlung
Nach Angaben der Regierung kann der Mindeststeuer‑Bericht zentral in einem Land eingereicht werden, anstatt in jedem einzelnen Steuerhoheitsgebiet. Dieses Verfahren soll den administrativen Aufwand für Unternehmen verringern und die Effizienz der Meldungen erhöhen.
Automatischer Informationsaustausch
Durch die mehrseitige Vereinbarung wird ein automatischer Datenaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Sobald alle teilnehmenden Staaten die vereinbarten Datenschutz‑ und Sicherheitsvorgaben erfüllen, können die Behörden in Echtzeit auf die eingereichten Berichte zugreifen.
Erwartete Auswirkungen
Die Regierung betont, dass der automatische Austausch den Zugang zu relevanten Unternehmensdaten für alle beteiligten Behörden gewährleistet und gleichzeitig Mehrfachmeldungen mehrerer Einheiten einer Unternehmensgruppe vermeidet. Damit soll die Transparenz im Bereich der Mindestbesteuerung erhöht werden.
Umsetzungsvoraussetzungen
Der Informationsaustausch kann erst beginnen, wenn sämtliche Staaten die Einhaltung der festgelegten Voraussetzungen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, bestätigt haben. Die Bundesregierung wird die Einhaltung dieser Bedingungen kontinuierlich prüfen.
Stellungnahme der Regierung
Ein Sprecher der Bundesregierung erklärte, dass das Verfahren dazu beitrage, ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes System zu schaffen, das sowohl den Steuerverwaltungen als auch den Unternehmen zugute komme.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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