Deutschland: Bundestag prüft Gesetzentwurf zum zweiten Düngegesetz
Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, hat das Parlament erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes behandelt. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Ursprünglich war geplant, das Gesetz bereits in der vorherigen Legislaturperiode zu beschließen. Der Bundesrat hatte dem damaligen Entwurf jedoch die Zustimmung verweigert, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss einschaltete. Da der Vermittlungsausschuss vor Ablauf der Wahlperiode keine Entscheidung traf, verfiel das Vorhaben.
Neuerungen im Entwurf
Die aktuelle Bundesregierung hat beschlossen, die im ursprünglichen Entwurf enthaltene Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen – ein Kernpunkt, der zur Ablehnung durch den Bundesrat geführt hatte. Der neue Entwurf regelt künftig das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten und gibt der Regierung die Befugnis, nähere Bestimmungen per Rechtsverordnung zu erlassen.
Bezug zur EU‑Nitratrichtlinie
Die Düngeverordnung, die auf Basis des Düngegesetzes erlassen wird, ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastung. Durch das erweiterte Monitoring soll der Nachweis gegenüber der EU‑Kommission erbracht werden, dass Deutschland die Vorgaben der Nitratrichtlinie erfüllt.
Erweitertes Monitoring
Für das erweiterte bundesweite Monitoring wird eine neue Rechtsgrundlage im Düngegesetz geschaffen. Die Daten sollen sowohl zwischen Behörden ausgetauscht als auch direkt bei landwirtschaftlichen Betrieben erhoben werden, wenn sie bisher nicht vorliegen. Das Monitoring ermöglicht Rückschlüsse auf die flächendeckenden Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer.
Weiteres Verfahren
Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat übernimmt die weitere Ausarbeitung. Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird der Entwurf erneut im Plenum behandelt, bevor ein abschließender Beschluss gefasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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