Der Deutsche Bundestag wird am 25. Juni 2026 in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der von der AfD‑Fraktion eingebracht wurde. Der Entwurf zielt darauf ab, den Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern und die Inanspruchnahme durch ausländische Staatsangehörige zu beschränken.
Gesetzentwurf im Detail
Der Gesetzentwurf fordert, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Bezug von Sozialleistungen grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Gleichzeitig soll bei nachgewiesener ungenehmigter Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung, einschließlich der Kosten für Unterkunft, ermöglicht werden, bis der Sachverhalt geklärt ist.
EinfĂĽhrung einer Bezahlkarte
Weiterhin sieht der Entwurf die Einführung einer speziellen Bezahlkarte vor. Diese soll bei Pflichtverletzungen, Verdacht auf Missbrauch, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer eingesetzt werden.
Ausschlusskriterien für ausländische Staatsangehörige
Volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU‑Ausland sowie aus Drittstaaten sollen grundsätzlich vom Bezug von SGB‑II‑Leistungen ausgeschlossen werden, sofern sie nicht nachweislich im Rahmen eines erlaubten Aufenthalts mindestens fünf Jahre (EU‑Staatsangehörige) bzw. zehn Jahre (Drittstaatsangehörige) einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und Deutschkenntnisse auf Niveau B2 nachweisen können.
Parlamentarischer Ablauf
Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf weiter im parlamentarischen Verfahren behandelt. Dabei können Änderungen vorgeschlagen und die Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft diskutiert werden.
Hintergrund und Kontext
Die AfD‑Fraktion begründet den Gesetzentwurf mit dem Ziel, Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat zu beseitigen und die Eigenverantwortung von ausländischen Staatsangehörigen zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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