Deutschland: Gesetzentwurf zur Verfügbarkeit von Elektrogeräten in Krisenfällen
Der Bundestag hat am Mittwoch die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Sicherstellung der Versorgung mit Elektro- und Elektronikgeräten in Krisenfällen aufgenommen. Der Entwurf, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, sieht vor, im Falle eines offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfalls die Verfügbarkeit von Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Unterhaltungselektronik, Industrieanlagen, Mobiltelefonen und WLAN-Geräten zu garantieren.
Ziel des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz auf Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere der Covid‑19‑Pandemie, reagieren, bei denen Lieferketten und freier Warenverkehr stark beeinträchtigt waren. Der Gesetzentwurf setzt die EU‑Verordnung 2024/2747 sowie die Richtlinie 2024/2749 in nationales Recht um, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen.
Rechtlicher Rahmen
Der Entwurf integriert Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53, die durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 ergänzt wurden, in das Elektromagnetische‑Verträglichkeits‑Gesetz und das Funkanlagengesetz. Die Änderungen führen eine zeitlich begrenzte Konformitätsvermutung für krisenrelevante Produkte ein, die während eines aktivierten Notfallmodus in Verkehr gebracht werden.
Geplante MaĂźnahmen
Im Notfallmodus soll ein beschleunigtes Inverkehrbringen möglich sein, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus verliert die besondere Konformitätsvermutung ihre Gültigkeit, außer für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte.
Rolle der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur wird laut Gesetzentwurf die Marktüberwachung für Geräte und Funkanlagen übernehmen, die als krisenrelevante Waren im Notfallmodus gelten. Sie soll sicherstellen, dass die besonderen Regelungen korrekt angewendet werden.
Parlamentarischer Ablauf
Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf voraussichtlich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie verwiesen, wo weitere Beratungen und mögliche Änderungen stattfinden sollen, bevor ein abschließender Beschluss gefasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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