Deutschland: Bundestag prüft Gesetzentwurf zur Stärkung der Bekämpfung organisierten Steuerhinterziehung
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, der die Bekämpfung organisierten Steuerhinterziehung durch Cum‑Cum, Cum‑Ex und Umsatzsteuerkarusselle stärken soll.
Ziel des Antrags
Die Fraktion fordert die Einrichtung einer spezialisierten Analyse‑ und Ermittlungseinheit auf Bundesebene, um komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effizienter bearbeiten zu können.
Vorgeschlagene MaĂźnahmen
Zu den Maßnahmen gehören die Schließung von Gesetzeslücken, die Anhebung der Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung auf ein Jahr Freiheitsstrafe sowie die Einführung eines nationalen elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer, das auf der verpflichtenden E‑Rechnung für Unternehmen basiert.
Finanzielle Schätzungen
Nach Angaben der Fraktion entgehen dem Staat rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Allein die Cum‑Cum‑Geschäfte verursachen einen Schaden von 28,5 Milliarden Euro, während Cum‑Ex‑Transaktionen 7,2 Milliarden Euro ausmachen. Zusätzlich sollen jährlich etwa 31,3 Milliarden Euro an Umsatzsteuer verloren gehen.
Rechtliche Änderungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Technische Umsetzung
Ein zentrales, elektronisches Meldesystem soll Transaktionsverläufe in Echtzeit prüfen und die bisherigen monatlichen Umsatzsteuermeldungen ersetzen, wodurch Bürokratie reduziert und Betrug schneller aufgedeckt werden könnte.
Ausblick
Die Fraktion betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Handlungsfähigkeit der Finanzbehörden stärken und langfristig zu einer höheren Steuereinnahme führen könnten. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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