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Bundestag prüft Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung
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AI GENERATED 10.06.2026 • 14:45 Recht, Staat und Institutionen

Bundestag prüft Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

Deutschland: Bundestag prüft Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

Verabschiedung im Ausschuss

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in modifizierter Fassung verabschiedet. Damit steht das Vorhaben am Freitag zur abschließenden Beratung im Plenum auf der Tagesordnung.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Der Entwurf sieht vor, dass die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich ist, wenn ein Deutscher die Vaterschaft für ein im Ausland geborenes Kind anerkennt und die Mutter nur über ein Aufenthaltsrecht verfügt. Ohne diese Zustimmung soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters im Geburtenregister zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater, entfällt die Pflicht zur Zustimmung. Darüber hinaus soll die Behörde prüfen, ob zwischen Vater und Kind eine sozial‑familiäre Bindung besteht, sofern keine prüfbaren Urkunden vorliegen.

Stimmverhalten der Fraktionen

Die CDU/CSU‑ und die SPD‑Fraktion stimmten für die Vorlage, während die AfD‑Fraktion enthielt. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gaben teilweise Zustimmung, lehnten jedoch einzelne Abschnitte ab und enthielten sich bei weiteren Punkten. Das Ergebnis spiegelt ein breites, wenn auch differenziertes, politisches Echo wider.

Auswirkungen auf die Praxis

Nach Angaben der Bundesregierung führen Erfahrungen der Ausländerbehörden, Standesämter und Auslandsvertretungen dazu, dass das bisherige Recht nicht ausreiche, um missbräuchliche Anerkennungen wirksam zu verhindern. Durch die Einbindung der Ausländerbehörde soll künftig eine gezieltere Prüfung erfolgen, wodurch die Gefahr einer indirekten Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit über Familiennachzug reduziert werden soll.

Zusätzliche Änderungen im KRITIS‑Dachgesetz

Ein von der Ausschussmehrheit angenommener Änderungsantrag erweitert den Begriff „Anlage“ im KRITIS‑Dachgesetz auf „Software und IT‑Dienste“. Die Begründung verweist auf die Konnexität zwischen dem KRITIS‑Dachgesetz, dem BSI‑Gesetz und den jeweiligen Verordnungen. Trotz der erweiterten Definition bleibt die physische Resilienz im KRITIS‑Dachgesetz erhalten, während das BSI‑Gesetz weiterhin Vorgaben zur IT‑Sicherheit enthält.

Weiteres Verfahren

Nach der Verabschiedung im Ausschuss wird der Gesetzentwurf im Plenum diskutiert. Sollte das Plenum zustimmen, folgt die Abstimmung im Bundesrat, bevor das Gesetz schließlich vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird. Die Bundesregierung betont, dass der Gesetzentwurf ein präventives Instrument sei, das Missbrauch verhindern und gleichzeitig legitime Vaterschaftsanerkennungen nicht behindern solle.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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