Der Deutsche Bundestag hat am 16. Februar 2026 eine Kleine Anfrage erhalten, in der die AfD-Fraktion nach den finanziellen Rahmenbedingungen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in den zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan fragt.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/4107 richtet sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und soll Aufschluss über die Transparenz und Effektivität der GIZ‑Projekte in der genannten Region geben.
Finanzielle Details
Ein zentrales Anliegen ist die Ermittlung der Gesamtsumme der Mittel, die vom BMZ im Zeitraum von 2024 bis 2026 an die GIZ‑Projekte in den fünf Ländern fließen.
Organisatorische Präsenz
Weiterhin wird erfragt, ob die GIZ in den jeweiligen Ländern eigene Büros oder Vertretungen unterhält, um die Projektarbeit vor Ort zu koordinieren.
Evaluation und Kontrolle
Die Fraktion verlangt Auskünfte über durchgeführte Evaluationen, mögliche Fälle von Korruption oder Missbrauch von Geldern sowie über Mechanismen zur Überwachung der Mittelverwendung.
Rechtliche Grundlagen
Abschließend soll geklärt werden, auf welchen rechtlichen Grundlagen die GIZ‑Aktivitäten in Zentralasien basieren, insbesondere im Hinblick auf bilaterale Abkommen und nationale Gesetzgebungen.
Die gewonnenen Informationen sollen dem Parlament ermöglichen, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu beurteilen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
