Am 7. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, der die geplante Reform des Kartellrechts im Rahmen der zwölften GWB-Novelle zum Gegenstand hat. Der Entwurf zielt darauf ab, die Rechte von Verbrauchern zu stärken und unlautere Geschäftspraktiken zu bekämpfen.
Kernpunkte des Antrags
Der eingereichte Antrag (21/8395) fordert klare Regelungen gegen irreführende Werbung, unfaire Handelspraktiken und übermäßige Marktkonzentration. Er soll den rechtlichen Rahmen so anpassen, dass Verbraucher transparentere und verlässlichere Informationen erhalten.
Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen
Ein zentrales Anliegen des Antrags ist der Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor der Marktmacht großer Digitalkonzerne. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Unternehmen besser vor unfairem Wettbewerb und dominierenden Plattformen geschützt werden.
Verknüpfung von Wettbewerb und Nachhaltigkeit
Der Entwurf verbindet Wettbewerbspolitik mit Nachhaltigkeitszielen, indem er Maßnahmen gegen Greenwashing und irreführende Umweltwerbung vorsieht. Ziel ist es, dass Produkte und Dienstleistungen nicht fälschlicherweise als umweltfreundlich dargestellt werden.
Weiteres Verfahren
Nach Einbringung wird der Gesetzentwurf von den zuständigen Ausschüssen des Bundestages geprüft, bevor er im Plenum zur Diskussion gestellt wird. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Rechtsrahmen entsprechend anzupassen.
Falls die Änderungen angenommen werden, könnten sie die Aufsicht über große digitale Unternehmen verstärken und die Werbestandards in zahlreichen Branchen neu definieren.
Einige Abgeordnete aus anderen Fraktionen äußern Bedenken hinsichtlich möglicher zusätzlicher Regulierungsaufwände, während Befürworter betonen, dass die Maßnahmen für ein faires Marktumfeld notwendig seien.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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