Bundestag prüft Meldungen zu elektronischen Aufzeichnungssystemen seit 2025
Am 29. Dezember 2025 hat der Bundestag eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, in der nach der Anzahl gemeldeter elektronischer Aufzeichnungssysteme (eAs) mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) seit dem 1. Januar 2025 gefragt wird. Die Anfrage bezieht sich auf die Vorgaben des § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO).
Hintergrund der Anfrage
Elektronische Aufzeichnungssysteme, die zur Sicherstellung der korrekten Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen dienen, müssen seit dem 1. Januar 2025 mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Die TSE soll Manipulationen verhindern und die Nachvollziehbarkeit von Daten gewährleisten.
Details der gestellten Anfrage
Die AfD‑Fraktion hat die Kleine Anfrage unter dem Aktenzeichen 21/3410 eingereicht. Im parlamentarischen Register ist die Anfrage zudem als hib 725/2025 verzeichnet. Konkret wird erfragt, wie viele eAs und TSE seit dem genannten Stichtag gemeldet wurden.
Aktueller Stand der Antwort
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt noch keine offizielle Antwort der Bundesregierung oder der zuständigen Finanzbehörden vor. Die Fraktion hat jedoch angekündigt, die Ergebnisse nach Erhalt zu prüfen und gegebenenfalls weiter zu thematisieren.
Verfahren im Bundestag
Kleine Anfragen werden im Rahmen der parlamentarischen Kontrollfunktion gestellt und müssen in der Regel innerhalb von vier Wochen beantwortet werden. Die Antworten werden im Bundestagsdokumentationssystem veröffentlicht und stehen der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung.
Mögliche Auswirkungen
Die Auswertung der Meldedaten kann Aufschluss darüber geben, in welchem Umfang Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben bereits umgesetzt haben. Eine lückenlose Erfassung ist für die Finanzverwaltung wichtig, um die Einhaltung der Steuerrechtspflichten zu überwachen.
Ausblick
Nach Eingang einer Antwort wird die AfD‑Fraktion voraussichtlich prüfen, ob weitere parlamentarische Schritte, etwa eine ergänzende Anfrage oder ein Gesetzentwurf, notwendig sind, um die Transparenz im Bereich der elektronischen Aufzeichnungssysteme zu erhöhen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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