Die Fraktion Die Linke hat im Februar 2026 mehrere Kleine Anfragen zur Entwicklung der Mindestlöhne und deren Kontrollen in Bayern, Berlin, Thüringen und dem Saarland gestellt. Ziel ist es, von der Bundesregierung Auskunft über die Tätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2025 zu erhalten.
Anfragen der Fraktion Die Linke
In den Anfragen wird nach der Zahl der Betriebe und der Beschäftigten gefragt, für die die FKS im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz innehatte. Zusätzlich wird ermittelt, wie viele Arbeitgeberprüfungen die Behörde durchgeführt hat.
Erfragte Daten zur FKS
Ein weiterer Punkt der Anfragen betrifft die Häufigkeit eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Mindestlohnverstößen. Die Fraktion will damit prüfen, inwieweit die Durchsetzung des Mindestlohns in den jeweiligen Bundesländern wirksam ist.
Hintergrund zum Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird bundesweit einheitlich festgelegt, doch die Kontrolle und Durchsetzung liegt teilweise in der Verantwortung der Länder. Unterschiede in den Prüfungszahlen können daher Aufschluss über regionale Praktiken geben.
Mögliche Auswirkungen
Die gewonnenen Informationen könnten die parlamentarische Debatte über mögliche Anpassungen der Kontrollmechanismen oder weiterführende Gesetzesinitiativen beeinflussen.
Quellenangaben
Der Bericht basiert auf einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 13. Februar 2026.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
