Der Deutsche Bundestag hat am 12.02.2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur vermeintlichen Organisation „Jungadler“ erhalten. Die Abgeordneten fordern Auskünfte darüber, ob es personelle, organisatorische oder ideologische Kontinuitäten zur 2009 verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ (HDJ) gibt.
Hintergrund zur Organisation „Jungadler“
Laut Medienrecherchen aus dem Februar 2025 wurde erstmals öffentlich über die Existenz einer rechtsextremen Gruppe namens „Jungadler“ berichtet. In den veröffentlichten Recherchen wird der Verdacht geäußert, dass es sich bei „Jungadler“ um eine klandestine Nachfolge‑ oder Ersatzorganisation der verbotenen HDJ handeln könnte.
Die verbotene HDJ
Die HDJ wurde im Jahr 2009 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungswidrig eingestuft und daraufhin verboten. Ziel der HDJ war laut eigenen Angaben die Verteidigung von Umwelt, Mitwelt und Heimat, wobei die Organisation jedoch extremistisches Gedankengut verbreitete.
Anliegen der Kleinen Anfrage
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung und den nachgeordneten Behörden detaillierte Informationen zu möglichen personellen Überschneidungen, strukturellen Ähnlichkeiten und ideologischen Fortsetzungen zwischen HDJ und „Jungadler“. Zudem soll geklärt werden, ob die Gruppe nach § 8 des Vereinsgesetzes als Ersatz‑ oder Nachfolgeorganisation einzustufen ist.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 8 des Vereinsgesetzes kann ein neu gegründeter Verein, der im Wesentlichen die Ziele und Strukturen eines bereits verbotenen Vereins übernimmt, ebenfalls verboten werden. Die Bundesregierung prüft daher, inwiefern die Aktivitäten von „Jungadler“ unter diese Bestimmung fallen könnten.
Erwartete Reaktionen der Behörden
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Anfrage zu prüfen und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist Stellung zu nehmen. Die nachgeordneten Sicherheitsbehörden, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, sollen ihre Erkenntnisse zu möglichen Verbindungen zwischen den beiden Gruppen zusammenfassen.
Bedeutung für die Sicherheitslage
Die Untersuchung möglicher Fortsetzungen extremistischer Strukturen ist Teil der fortlaufenden Bemühungen, die innere Sicherheit zu stärken und das Wiederaufleben verbotener Organisationen zu verhindern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
