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Bundestag prüft Nutzung von IMSI‑ und WLAN‑Catcher in der polizeilichen Gefahrenabwehr
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AI GENERATED 05.06.2026 • 12:25 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Bundestag prüft Nutzung von IMSI‑ und WLAN‑Catcher in der polizeilichen Gefahrenabwehr

Der Deutsche Bundestag hat am 5. Juni 2026 im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke Informationen über den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch Bundesbehörden im Zeitraum 2022 bis 2023 angefordert. Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf die Verteilung von IMSI‑Catcher, WLAN‑Catcher, Quellen‑TKÜ und sonstiger TKÜ‑Technik auf die verschiedenen Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität.

Hintergrund der Anfrage

Die Fraktion Die Linke (21/6218) hat die Kleine Anfrage gestellt, um Transparenz über die Anwendung von TKÜ‑Instrumenten im Kontext der polizeilichen Gefahrenabwehr zu schaffen. Ziel sei es, Aufschluss darüber zu erhalten, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken die genannten Technologien von Bundesbehörden eingesetzt wurden.

Technische Mittel im Fokus

IMSI‑Catcher und WLAN‑Catcher ermöglichen das Abfangen von Mobilfunk- bzw. WLAN‑Kommunikation ohne Einwilligung des Nutzers. Quellen‑TKÜ umfasst die Nutzung von Daten, die von Drittanbietern oder aus anderen Quellen stammen. Die Anfrage verlangt eine Aufschlüsselung, wie häufig jede dieser Methoden im genannten Zeitraum verwendet wurde.

Daten fĂĽr das Jahr 2022

Die Kleine Anfrage fordert die Bundesbehörden auf, für das Jahr 2022 die Anzahl der Einsätze von IMSI‑Catcher, WLAN‑Catcher, Quellen‑TKÜ und sonstiger TKÜ‑Technik zu benennen. Zusätzlich soll angegeben werden, welcher Anteil der Einsätze auf politisch motivierte Kriminalität entfiel.

Daten fĂĽr das Jahr 2023

Analog zu den Vorgaben für 2022 verlangt die Anfrage auch für das Jahr 2023 eine vergleichbare Aufstellung. Der Vergleich soll Aufschluss darüber geben, ob sich die Nutzung der genannten Überwachungstechniken im Jahresverlauf verändert hat.

Erwartete Reaktion der Behörden

Die Bundesregierung hat angekündigt, die geforderten Informationen nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu übermitteln. Ein entsprechender Bericht soll dem Parlament zeitnah zur Verfügung gestellt werden, um eine fundierte Diskussion über den Einsatz von TKÜ‑Techniken zu ermöglichen.

Rechtlicher Rahmen

Der Einsatz von Telekommunikationsüberwachung unterliegt dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10‑Gesetz) sowie weiteren spezialgesetzlichen Regelungen. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, die Einhaltung dieser Vorgaben im Kontext politisch motivierter Straftaten zu prüfen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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